Arbeitslose Jugendliche, Selbstständige und Teilzeitbeschäftigte sind oft auf Sozialhilfe angewiesen.
Wien (b. l.). Zwischen 1990 und 2003 stieg die Zahl der Sozialhilfeempfänger in Österreich laut Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) um mehr als die Hälfte auf 96.000. Laut Armutskonferenz (bestehend aus Organisationen wie Caritas, Diakonie, Volkshilfe, SOS Mitmensch etc.) dürfte diese Zahl im Vorjahr auf 100.000 gestiegen sein. Sozialhilfe bekommt, wer über kein Einkommen, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe verfügt, kein Vermögen wie Auto oder Sparbuch hat, keine Angehörigen, die ihn unterstützen können, und wer arbeitsunfähig oder arbeitswillig (das heißt: beim AMS gemeldet) ist.
Die Höhe ist davon abhängig, in welchem Bundesland man lebt, ob man alleinstehend und ob man erwerbsfähig ist. Ein alleinstehener Erwerbsfähiger in Wien etwa erhält 405,22 Euro pro Monat, ein Erwerbsunfähiger 630,17 Euro, zwei Erwachsene mit einem Kind 881,53 Euro (dazu können noch Mietbeihilfe, Heizkostenzuschuss etc. kommen). Meist gewähren die Länder die Sozialhilfe als Darlehen und behalten sich vor, sie unverzinst zurückzufordern, wenn der Betreffende zu Geld kommt. Wifo-Expertin Julia Bock-Schappelwein verweist zwar darauf, dass der Regress-Anspruch oft nicht exekutiert werde. Sie plädiert dennoch dafür, ihn zu überdenken: Sozialhilfe übernehme für viele Gruppen die Funktion der Arbeitslosenunterstützung. Bei den Sozialhilfeempfängern handle es sich zunehmend um ehemalige Erwerbstätige - Selbstständige, geringfügig Beschäftigte, freie Dienstnehmer. Auch bekämen immer mehr Arbeitslose Richtsatzergänzung (einen Zuschuss, wenn das Arbeitslosengeld unter dem Sozialhilfe-Niveau liegt), etwa nach einer Teilzeitbeschäftigung. Vor allem in Wien sei die Zahl der Bezieher von Richtsatzergänzung in den vergangenen Jahren massiv angestiegen.
Ein Zehntel der beim AMS als arbeitslos Gemeldeten hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Das seien aber nicht nur Sozialhilfeempfänger, meint Bock-Schappelwein, sondern auch Personen, die noch über Vermögen verfügen oder von Eltern (Schulabgänger) oder Ehepartnern unterstützt werden.
Barbara Reiterer von der Caritas stellt einen starken Anstieg bei ehemaligen Unternehmern, die Sozialhilfe beziehen, fest. Selbstständige haben meist keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Zudem gründeten immer mehr Personen aus der Arbeitslosigkeit heraus und mit zu wenig Eigenkapital eine Firma und scheitern. "Für die ist es besonders demütigend, wenn sie zum Sozialamt gehen müssen", weiß Reiterer. Auch die Zahl jugendlicher Sozialhilfe-Empfänger steige. Dabei handle es sich um Schulabbrecher, die den Einstieg ins Berufsleben nicht schaffen und keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben, weil sie noch nicht gearbeitet haben. Schließlich steige auch die Zahl der "Working Poor" - Leute, die sich mit Gelegenheitsjobs über Wasser halten, von denen sie nicht leben können.