Richter Manfred Herrnhofer sparte nie mit Kritik an der Politik. Und er setzte gegen den Willen des Bischofs den Bau einer Kirche durch. Er hat auch keinerlei Hemmung den Strafrahmen voll auszuschöpfen.
Klagenfurt. „Wenn man sich die Verurteilungen von verschiedenen Politikern in der Vergangenheit anschaut, so hat die Justiz immer streng nach den Buchstaben des Gesetzes geurteilt und keine Zurückhaltung gezeigt.“ Das sagte Manfred Herrnhofer bereits vor drei Jahren. Nun oblag es ihm, im Birnbacher-Prozess selbst zu beweisen, wie man als Richter politische Skandale korrekt aufarbeitet.
Herrnhofer ist keiner, der sich vor Autoritäten fürchtet. In seinem Wohnort Liebenfels erkämpfte er als Pfarrgemeinderat eine Kirche – entgegen dem Wunsch des Bischofs. Und als Vizepräsident der Richtervereinigung muss Herrnhofer sich auch immer wieder mit der Politik anlegen. So warnt Herrnhofer etwa gern vor „populistischen Schnellschüssen“. Als nach dem Fall Fritzl über höhere Strafrahmen debattiert wurde, ortete Herrnhofer „Ablenkungsmanöver von Leuten, die politisches Kleingeld wechseln“.
Zudem hat der Richter selbst keine Hemmung, den Strafrahmen voll auszuschöpfen, wenn dies nötig ist. 13 Mal musste der Kärntner schon „lebenslänglich“ verhängen. In seinen 16 Jahren als Richter hatte Herrnhofer über einige illustre Gestalten zu befinden. Die Fiat-Uno-Bande, aber auch Mörder und Erpresser galt es, zu verurteilen. Auch BZÖ-Mandatar Stefan Petzner musste sich vor Herrnhofer verantworten, wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses. Petzner kam aber mit einer diversionellen Geldstrafe davon.
Richter rügte Haider
Privat frönt Herrnhofer dem Tennisspiel, ist verheiratet und hat zwei Kinder. Im persönlichen Umgang wirkt der 1964 geborene Jurist immer freundlich. Kritik an politischen Zuständen übt er aber gern: 2005 stellte er sich in der Kärntner Ortstafelfrage hinter den Verfassungsgerichtshof und bezeichnete Vorgänge rund um die Wörthersee-Bühne als Fall für den Staatsanwalt. Landeshauptmann Jörg Haider klagte Herrnhofer – und verlor.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.10.2012)