Das Oberlandesgericht hat die Berufung des Dritten Nationalratspräsidenten wegen abgewiesen. In dem Fall ging es um Berichte über die Stiftungs-Affäre.
Der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf (FPÖ) muss in der umstrittenen Stiftungscausa um die "Gertrud Meschar Privatstiftung" erneut eine Niederlage vor Gericht einstecken. Diesmal blitzte er vor dem Oberlandesgericht Wien ab, das in einem aktuellen Urteil den Rekurs von Graf gegen ein Urteil des Handelsgerichts abgewiesen hat.
Der FPÖ-Politiker hatte im Mai versucht, die Ausstrahlung eines ORF-"Report"-Berichts über Grafs fragwürdiges Vorgehen um die Gelder der Meschar-Stiftung sowie die Verbreitung einer Vorankündigung des Berichts über OTS gerichtlich zu verhindern.
Damit blitzte er allerdings bereits vor dem Handelsgericht ab. In zweiter Instanz ist nun das Oberlandesgericht im sogenannten Provisorialverfahren (Verfahren auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung) der Rechtsprechung des Erstgerichts gefolgt. Im aktuellen Urteil ging es vor allem darum, zu klären, ob die Ankündigung via OTS und der eigentliche Bericht im "Report" getrennt voneinander zu betrachten seien. Ein ordentlicher Revisionsrekurs ist in dieser Sache nicht mehr zulässig.
(APA)