„The Game“ ist eben doch kein Spiel

Ein Jahr Haft pro veruntreuter Million. Diese Faustregel könnte das Verhalten in den Graubereichen heimischer Politik schlagartig und nachhaltig verändern.

Am Tag nach dem Urteil gegen den ehemaligen Kärntner ÖVP-Chef Josef Martinz kann man auch so etwas wie Betroffenheit spüren. Das nicht rechtskräftige Urteil ist, so empfinden es viele, unverhältnismäßig hart ausgefallen. Fünfeinhalb Jahre Gefängnis unbedingt, das klingt irgendwie nach richtigem Verbrechen. Und das ist das unerlaubte Verteilen fremden Geldes an Parteien, Geschäftspartner und Gleichgesinnte im öffentlichen Bewusstsein dieses Landes immer noch nicht. Mit Untreue verbinden die meisten etwas augenzwinkernd Verbotenes, ein Delikt für Kavaliere und alle, die es noch werden wollen.

Doch ein Blick in das österreichische Strafgesetzbuch hätte schon genügt: Auf Untreue mit einer Schadenssumme von über 50.000 Euro steht die gleiche Strafe wie etwa auf Raub. Nämlich ein Jahr bis zehn Jahre. Über einen eingesperrten Räuber wundert sich freilich kaum einmal jemand. Der von der „Presse“ befragte Experte Fuchs meint übrigens, das übliche Strafmaß bei der Martinz zu Last gelegten Schadenssumme (immerhin 5,7 Millionen Euro, 300.000 Euro war das Birnbacher-Gutachten dann doch wert) betrage vier bis sechs Jahre. Fünfeinhalb Jahre Haft ist an der oberen Grenze, aber nicht außerhalb des Erwartbaren. Ein Jahr pro veruntreuter Million also. Das könnte als Faustregel das Verhalten in der heimischen Politik schlagartig und nachhaltig verändern.

Der zweite nach dem Schuldspruch häufig diskutierte Punkt betrifft die Person des Verurteilten. Es habe mit Josef Martinz wieder nur ein – Verzeihung – kleines Kärntner Würschtl erwischt. Die großen Würschteln (auch die aus Kärnten) liefen dort und auf Bundesebene nach wie vor frei herum. Auch dieser Einwand entspringt einer Sichtweise, die auf Verharmlosung aus ist. Martinz war bis vor Kurzem immerhin ÖVP-Chef in Kärnten und Mitglied der dortigen Landesregierung. Sein Rücktritt erfolgte erst, als dem Angeklagten im Laufe des Verfahrens langsam dämmerte, dass er aus dieser Nummer nicht mehr so ohne Weiteres herauskommen würde. Nicht eine Minute früher. In so exponierten politischen Positionen sollte man in seinem Verhalten als Vorbild taugen, zumindest aber verlässlich wissen, wann die Linie zum Kriminellen hin überschritten ist. Insofern hat es mit dem inzwischen zurückgetretenen Politiker kein bloßes Bauernopfer erwischt.

Vieles spricht aber dafür, dass der Ex-VP-Landeschef noch im Amt wäre, hätte er sein Unwesen in der Bundespolitik oder einer mächtigeren Landesorganisation getrieben. Denn wie im derzeit gerade noch laufenden Korruptions-U-Ausschuss im Parlament am Wiener Ring anschaulich wird, ist die Sumpfdotterblume keine ausschließlich kärntnerische Spezies. Ihr Bestand ist auch in Restösterreich ungefährdet.

Natürlich ist es aber viel einfacher, Summen wie die im Birnbacher-Prozess genannten Millionen Euro über große organisatorische Flächen (wie sie Vorfeldorganisationen, halbstaatliche Unternehmen und sonstige politiknahe Netzwerke bieten) in Parteien einzuspielen und so auf verschiedene Begünstigte aufzuteilen. In Kärnten mussten die mickrige ÖVP und die außerhalb des etablierten Systems agierende (Haider-)FPÖ-Nachfolgeorganisation mangels geeigneter Infrastruktur den patscherten Weg über ein zwanzigfach überteuertes Gutachten nehmen. Das ist keine Entschuldigung, aber vielleicht doch eine Erklärung dafür, dass es in jüngster Zeit noch keinen wirklich großen Fisch erwischt hat.

Vieles spricht jedenfalls dafür, dass dieses Urteil mehr bewirken könnte als alle halbherzigen Antikorruptionsgesetze, zu früh abgedrehten Untersuchungsausschüsse und unfreiwillig komischen freiwilligen Verhaltenskodizes zusammen. Nämlich das Bewusstsein dafür schärfen, wo die Politik endet und die Kriminalität beginnt. Für Josef Martinz ist es bitter, diese Lektion auf die denkbar härteste Tour lernen zu müssen. Die Justiz sollte den eingeschlagenen Weg dennoch fortsetzen. Gut möglich, dass dann drastische Verurteilungen bald nicht mehr notwendig sind. Als Abschreckung sind Strafen ja unter anderem auch gedacht.

E-Mails an: florian.asamer@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.10.2012)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

'CAUSA BIRNBACHER' AM LANDESGERICHT KLAGENFURT: MEGYMOREZ
Politik

Kärntner Landesholding beschäftigt Ex-Vorstände weiter

Causa Birnbacher: Megymorez und Xander geben zwar ihre Vorstandsposten auf, bleiben aber als Dienstnehmer beschäftigt.
UntreueProzess Auch Birnbacher legt
Politik

Untreue-Prozess: Auch Birnbacher legt Berufung ein

Der Steuerberater falle unter die "kleine Kronzeugenregelung", sagt Anwalt Soyer. Der Richter habe Birnbachers Geständnis nicht ausreichend gewichtet.
Strache Schutz fuer Joerg
Innenpolitik

Strache: Schutz für Jörg Haider, Distanz zur FPK

Nach Straches Ansicht hat der Steuerberater Dietrich Birnbacher in dem Verfahren versucht, sich am "System Haider" abzuputzen. Der FPÖ-Obmann zieht seine eigenen Lehren aus den Urteilen im Kärntner Birnbacher-Prozess.
Innenpolitik

Strafe für Martinz ist hart, aber „durchaus üblich“

Experte Helmut Fuchs hält fünfeinhalb Jahre Haft für vertretbar. Josef Martinz ortet hingegen einen „Schauprozess“ und einen „Alptraum“. Als Strafmaß kamen zwischen vier und sechs Jahre Haft in Betracht.
Innenpolitik

Kärnten: „ÖVP hat sofort reinen Tisch gemacht“

Die Volkspartei betont die Distanz zu Martinz. Landesrat Wolfgang Waldner verweist auf „neues Angebot“ an die Wähler. Drei Kärntner Parteien drängen auf Rücktritt der FPK-Spitze.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.