Aus für Saualm: Kärnten kündigt Vertrag

Eklat Kaernten kuendigt Vertrag
Eklat Kaernten kuendigt Vertrag
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In dem Asylwerberheim soll es zu Übergriffen auf Bewohner gekommen sein. Das Land Kärnten zieht jetzt wegen "Vertrauensverlusts" die Reißleine.

Das Land Kärnten zieht die Reißleine: Der Vertrag mit der Betreiberin der umstrittenen "Sonderanstalt für mutmaßlich straffällige Asylwerber" auf der Saualm ist gekündigt worden. Die "Sonderanstalt" bleibt geschlossen. Das teilte das Flüchtlingsreferat in Klagenfurt am Freitag mit. Die neue Flüchtlingsbeauftragte Barbara Gutsche nannte Vorwürfe und Anzeigen gegen die Betreiberin und den daraus entstandenen Vertrauensverlust als Gründe für die Kündigung.

Im Zusammenhang mit dem Asylwerberheim liegen mehrere Anzeigen auf. Dabei geht es auch um angeblich mangelnde ärztliche Versorgung der Bewohner bzw. um Übergriffe durch Pflege-und Security-Personal.

Die "Sonderanstalt" ist derzeit aber ohnehin geschlossen. Kürzlich hatte Kärntens Landeshauptmann Gerhard Dörfler aber noch erklärt, er wolle sie nach Abschluss von Renovierungsarbeiten wieder öffnen. Kritik des Rechnungshofes an den erhöhten Kosten für das Asylwerberheim ließ er nicht gelten: Wenn damit nur eine einzige Straftat verhindert werde, "dann ist es das wert", so Dörfler. VP-Innenministerin Johanna Mikl-Leitner hatte dagegen gefordert, dass die Anstalt bis zur Aufklärung der Vorwürfe geschlossen bleibt.

Die nun erfolgte Vertragskündigung begrüßt Mikl-Leitner dann auch: Es handle sich um ein "klares Zeichen für die gute Zusammenarbeit, wenn es um die menschenwürdige Unterbringung von Asylwerbern geht", erklärte die Innenministerin am Freitag.

Nachfolgekonzept geplant

Das Land Kärnten will aber wegen der "generalpräventiven Wirkung" an dem Konzept "Sonderbetreuung" für mutmaßlich straffällige Asylwerber festhalten, das Flüchtlingsreferat arbeitet bereits an einem Nachfolgeprojekt. "Die präventive Wirkung eines Quartiers für Personen mit besonderem Betreuungsbedarf hat sich deutlich positiv auf die anderen Asylwerberheime in Kärnten ausgewirkt", stellte die neue Flüchtlingsbeauftragte fest. Wo das neue Heim entstehen wird, ist noch offen.

Causa Saualm

Wegen der "Saualm'" ist bekanntlich auch die Korruptionsanwaltschaft aktiv geworden. Dabei geht es um den Verdacht der Untreue und des Amtsmissbrauchs.

Betroffen sind "Personen", die den Vertrag zwischen dem Land und der Betreiberin abgeschlossen haben, konkret das Flüchtlingsreferat, vertreten durch den nunmehr ehemaligen Flüchtlingsreferenten Steiner. Der Verdacht des Amtsmissbrauchs richtet sich gegen Landeshauptmann Gerhard  Dörfler (FPK), weil dieser die enormen Kosten des großteils aus Landesmitteln finanzierten Asylheims freihändig locker gemacht haben soll.

Verdacht auf Untreue und Amtsmissbrauch

Der Korruptionsanwaltschaft liegen Anzeigen wegen des Verdachts der Untreue und des Amtsmissbrauchs vor. Betroffen sind "Personen", die den Vertrag zwischen dem Land und der Betreiberin abgeschlossen haben, konkret das Flüchtlingsreferat, vertreten durch den damaligen Flüchtlinsreferenten Gernot Steiner.

Beim Vorwurf der Untreue geht es um eine "Überzahlung ohne Gegenleistung", und zwar in der Höhe von 104.010 Euro. Denn das Asylheim auf der Saualm sei laut Rechnungshof im Vergleich zu anderen Grundversorgungsquartieren mit durchschnittlich 16 Prozent "eher gering ausgelastet". Außerdem sei die Auszahlung des erhöhten Tagsatzes aufgrund mangelnder Betreuungsleistungen "nicht zu rechtfertigen".

Kärntens Landeshauptmann Gerhard Dörfler wird Amtsmissbrauch vorgeworfen. Dörfler soll die enormen Kosten des großteils aus Landesmitteln finanzierten Asylheims freihändig locker gemacht haben. Laut Vertrag zahlt das Land der Betreiberin für eine Vollbelegung - egal, wie viele Asylwerber sich auf der Saualm aufhalten - einen erhöhten Tagsatz von 40 Euro. In Summe bedeutet das vertraglich zugesichert mindestens 365.000 Euro jährlich. Zudem garantiert das Land auch die Nachnutzung bis 31. Mai 2014, also insgesamt 1,77 Millionen Euro. Der Kärntner Rechnungshof sieht einen "wirtschaftlich unvertretbaren Aufwand". Da dieser Aufwand an Kärntner Steuermitteln die Beschluss-Freigrenze von 500.000 Euro übersteigt, hätte Landeshauptmann Dörfler laut Geschäftsordnung der Kärntner Landesregierung das Regierungskollegium befassen müssen.

(APA)

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