ELGA: Die wichtigsten Fragen und Antworten

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ELGA wichtigsten Fragen Antworten(c) APA (HARALD SCHNEIDER)
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Wer nicht widerspricht, ist automatisch mit dabei - bei der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA). Ein Überblick über die Neuerungen.

Mit der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) sollen künftig Befunde und gesundheitsrelevante Dokumente gespeichert und für Ärzte (und andere Gesundheitsdienstleister) sowie die Patienten selbst abrufbar sein. Die E-Card des Versicherten dient dabei als Schlüssel: Wird sie ins Lesegerät gesteckt, erhält der Arzt für vier Wochen Zugriff auf die Befunde dieser einen Person. Die Daten werden nicht zentral gespeichert. Vorgesehen ist eine "Opt out"-Regelung: Wer nicht widerspricht, ist automatisch mit dabei. Im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten zur ELGA:

Um welche Daten und Befunde geht es?

Zunächst werden ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe, Labor- und Radiologiebefunde sowie eine Medikamentenübersicht abrufbar sein, weitere (Notfalldaten, Anamnese, Impfpass, aber auch Patientenverfügungen) sollen folgen. Die Daten bleiben dezentral (also etwa in den Spitälern) gespeichert und werden über ELGA zusammengeführt.

Wie steht es um die Datensicherheit?

Das Gesundheitsministerium sieht sie durch höchste Sicherheitsstandards gewährleistet. Angesichts von Bedenken der Datenschützer ist sichergestellt, dass nur Gesundheitsdiensteanbieter auf die Daten eines Patienten zugreifen dürfen, die einen Behandlungskontext nachweisen können. Damit soll etwa das Schnüffeln in Promi-Akten unterbunden werden. Alle Zugriffe sollen protokolliert werden, der Datenverkehr über gesicherte Netze laufen. Patienten können damit sehen, wer auf ihre Daten zugegriffen hat. Bei Missbrauch von ELGA-Daten drohen Strafen.

Wann geht es los?

Erste Schritte zum Aufbau des Systems sollen gegen Ende 2013 gesetzt werden - das Zugangsportal für die zu speichernden Gesundheitsdaten, die Widerspruchsstellen für die Patienten, die ihre Daten ganz oder teilweise nicht gespeichert haben wollen, sowie eine ELGA-Ombudsstelle sollen bis dahin errichtet werden. Bis Ende 2014 soll der Hauptverband der Sozialversicherungsträger die E-Medikation - also die Speicherung von Arzneimitteln zur Verhinderung von Wechselwirkungen und Mehrfachverordnungen - einrichten. Ab 2015 müssen öffentliche Spitäler, ab 2016 die Apotheken und niedergelassenen Ärzte und ab 2017 die Privatkrankenanstalten die Gesundheitsdaten ihrer Patienten speichern. Zahnärzte haben bis Jänner 2022 Zeit.

Sind alle Ärzte mit dabei?

Nein, nicht zwingend. Ärzte sind verpflichtet, Labor- und Radiologiebefunde und verschriebene Medikamente sowie Spitäler zusätzlich die Entlassungsbriefe zu speichern. Ansonsten haben die Ärzte ein "Verwendungsrecht", das heißt sie können teilnehmen, müssen aber nicht. Allerdings können sie haftbar gemacht werden, wenn sie aufgrund einer Nicht-Verwendung von ELGA-Daten einen Fehler machen, weil sie immer nach dem neuesten Stand der medizinischen Forschung behandeln müssen. Wahlärzte ohne Kassenvertrag müssen zwar grundsätzlich nicht teilnehmen, der Patient kann aber von ihnen eine Speicherung der verschriebenen Medikamente verlangen. Außerdem werden ohnehin bei der Einlösung eines Kassenrezepts bei der Apotheke die Medikamente gespeichert.

Welche Patienten sind mit dabei?

Alle, die sich mit der E-Card zu einer Behandlung anmelden. Ausgenommen ist nur, wer sich abgemeldet hat. Man kann aber auch nur einzelne Befunde, Behandlungsfälle (z.B. Schwangerschaftsabbrüche) oder Medikamente (z.B. Viagra) ausblenden lassen. Mit der Bürgerkarte erhalten Patienten via Internet Zugriff auf ihre eigenen Daten (auch Protokolldaten, wer sich wann welche Befunde angesehen hat).

Wer kann darauf zugreifen?

Ärzte und andere Gesundheitseinrichtungen, bei denen sich der Patient für eine medizinischen Behandlung via E-Card angemeldet hat, und zwar jeweils für 28 Tage. Apotheken haben nur Zugriff auf die Medikamentenübersicht (Stichwort E-Medikation), und dies nur für den aktuellen Tag. Für Arbeitgeber, Behörden, Versicherungen und Kassen-Chefärzten ist der Zugriff verboten und soll auch technisch nicht möglich sein. Das gilt auch für Betriebsärzte.

Was bringt die ELGA?

Das Gesundheitsministerium verspricht den Patienten einen unkomplizierten und sicheren Zugriff auf eigene Befunde, mehr Sicherheit (durch die E-Medikation) und höhere Behandlungsqualität (durch die bessere Verfügbarkeit der Daten). Ärzten wird die Versorgung mit standardisierten patientenbezogenen Informationen in Diagnostik und Therapie und damit die Vermeidung von Fehlern in Aussicht gestellt. Auch Doppelbefunde und -medikationen mit allen negativen Auswirkungen sollen zurückgedrängt werden.

Was kostet das alles?

Die Patienten müssen für die Teilnahme nicht zusätzlich zahlen. In einer volkswirtschaftlichen Betrachtung listet das Gesundheitsministerium ab 2018 laufende Kosten von 18 Millionen Euro jährlich auf, dem stehen Kostendämpfungseffekte von rund 129,8 Millionen Euro, davon 95,8 Millionen Euro für das Gesundheitssystem, gegenüber. Bis 2017 müssen aber erst einmal rund 130 Millionen Euro investiert werden.

Für Ärzte, Apotheken und Privatkrankenanstalten ist eine Anschubfinanzierung (insgesamt 15 Millionen Euro) vorgesehen.

(APA)

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