Verfassungsgericht prüft Insolvenzfonds

WIEN (eid). Der Kreditschutzverband von 1870 (KSV) könnte für seine Forderung nach Reduktion der Beiträge zum Insolvenzausfallgeldfonds (IAG), die ausschließlich von den Arbeitgebern geleistet werden, Schützenhilfe vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) erhalten. Der VfGH hat wie berichtet auf Beschwerde einer Firma ein Prüfverfahren über die Rechtmäßigkeit des Beitrages von 0,7 Prozent der Lohnsumme eingeleitet. Aus dem IAG werden die Ansprüche von Mitarbeitern insolventer Unternehmen gezahlt.

"Der IAG nimmt jährlich rund 400 Mill. Euro ein, tatsächlich werden für Dienstnehmer nur 200 Mill. Euro gebraucht, also wäre eine Halbierung des Beitrags möglich", rechnet KSV-Experte Hans-Georg Kantner vor. "Dies wäre mit einem Schlag eine deutliche Entlastung der Lohnnebenkosten." Der IAG wurde von der Regierung für andere Zwecke verwendet: 414,2 Mill. Euro flossen in den NS-Versöhnungsfonds, seit 2003 gehen jährlich rund 120 Mill. Euro in die Lehrlingsförderung.

Der Rechnungshof (RH) kritisiert in seinem Rohbericht, dass die Ausgliederung des IAG aus dem Wirtschaftsministerium weder die Verfahrensabwicklung verkürzt noch Kosten gesenkt hätte.

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