Autonome Studiengebühren vor Abschaffung?

Signal fuer Abschaffung autonomer
Signal fuer Abschaffung autonomer(c) EPA (Marcus F�)
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Die Vorschreibung von Studiengebühren unterliegt einer besonderen staatlichen Verantwortung, heißt es vom Verfassungsgerichtshof. Ein Prüfungsverfahren wird eingeleitet.

Acht der 21 österreichischen Universitäten haben mit diesem Wintersemester erstmals in Eigenregie Studiengebühren eingehoben. Aber ist das auch gesetzeskonform? Der Verfassungsgerichtshof hat Bedenken gegen die "autonome" Vorschreibung und Einhebung von Studiengebühren durch die Unis. Er leitet ein Verordnungsprüfungsverfahren ein, das zeigen soll, ob diese Bedenken gerechtfertigt sind. Dies gilt als Signal für eine Aufhebung der Regelung. Entschieden ist aber über eine Aufhebung noch nicht.

Konkret hat der VfGH laut Präsident Gerhart Holzinger gleich in zwei Punkten Bedenken: Einerseits sei man vorläufig der Ansicht, dass die Einhebung von Studiengebühren nicht in die Autonomie der Unis fällt. Die Tatsache, dass im Uni-Gesetz auf Studiengebühren Bezug genommen wird, könnte eine autonome Regelung ausschließen.

Holzinger: Unis sollten vorsichtig sein

Außerdem unterliege die Vorschreibung von Studiengebühren einer besonderen staatlichen Verantwortung, so der VfGH. Die Übertragung einer weitreichenden Finanzautonomie dürfte mit dieser nicht im Einklang stehen. Dies resultiere aus der besonderen gesellschaftlichen Bedeutung der staatlich finanzierten Regelstudien. "Eine solche Übertragung der Finanzverantwortung an die Unis würde die öffentlichen Universitäten und nicht den Gesetzgeber entscheiden lassen, welche finanziellen Zugangshürden bei der Aufnahme eines Regelstudiums an den öffentlichen Universitäten bestehen sollen", so Holzinger. Dies dürfte nach vorläufiger Einschätzung des VfGH verfassungswidrig sein.

Den Unis empfahl Holzinger, mit einer neuerlichen Einhebung von Gebühren "vorsichtig zu sein, bis die endgültige Entscheidung kommt". Dass das Thema Studiengebühren ein "vermintes Gebiet" ist, habe sich ja bereits wiederholt gezeigt.

Entscheidung Anfang 2013

Seine Entscheidung will der VfGH so rasch wie möglich treffen, so Holzinger. Man sei sich über die Bedeutung der Sache durchaus im Klaren. Realistisch sei eine Entscheidung im ersten Viertel des Jahres 2013. In über 85 Prozent der Fälle, in denen der VfGH ein Prüfungsverfahren von Amts wegen einleitet, führen die vorläufigen Bedenken tatsächlich zur Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen.

Im aktuellen Wintersemester heben acht der 21 Unis in Eigenregie Studiengebühren ein. An der Universität Wien, der Uni Innsbruck, der Wirtschaftsuniversität (WU), der Uni Graz, der Technischen Uni (TU) Graz, der Uni Linz, der Veterinärmedizinischen Universität und am Mozarteum Salzburg müssen jene Studenten 363,36 Euro pro Semester bezahlen, die die Mindeststudiendauer um mehr als zwei Semester überschritten haben bzw. aus Nicht-EU-Staaten kommen.

SPÖ "zu politischer Lösung bereit"

SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl sieht ihre Bedenken gegen die autonome Einhebung von Studiengebühren bestätigt. Gleichzeitig betonte sie, "dass die SPÖ nach wie vor zu einer politischen Lösung bereit ist". Man habe Wissenschaftsminister Töchterle bereits vor Monaten einen Vorschlag für eine Reparatur der betroffenen Regelungen übergeben, so Kuntzl. "Ich stehe sofort für Verhandlungen über diesen Vorschlag zur Verfügung." Den betreffenden Vorschlag hat der Minister bisher abgelehnt, weil er "nur" eine Gesetzesreparatur der "alten", vom VfGH aufgehobenen Gebührenregelung mit zahlreichen Ausnahmen von der Gebührenpflicht vorsieht. Töchterle hatte hingegen ein Gebührenmodell vorgelegt, das den Unis die Einhebung von Gebühren in der Höhe von bis zu 500 Euro pro Semester erlaubt und viel weniger Ausnahmen von der Zahlungspflicht vorsieht.

(APA/Red.)

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