Die ÖH sieht sich in der Argumentation des Verfassungsgerichtshofs bestätigt, Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle "begrüßt" die Prüfung.
SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl begrüßt die Einleitung eines Verordnungsprüfungsverfahrens durch den Verfassungsgerichtshof zur autonomen Einhebung von Studiengebühren. "Die SPÖ hat ganz klar ihre Bedenken artikuliert. Diese Bedenken sehen wir nun bestätigt", erklärte Kuntzl. Sie betonte dazu auch, dass die SPÖ nach wie vor zu einer politischen Lösung bereit sei. "Universitäten und Studierende brauchen Rechtssicherheit. Wir haben dem Wissenschaftsminister bereits vor Monaten einen Vorschlag für eine Reparatur der betroffenen Regelungen übergeben. Ich stehe sofort für Verhandlungen über diesen Vorschlag zur Verfügung.", sagte Kuntzl.
Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) macht nach der Bekanntgabe des Verfassungsgerichtshofs gute Miene zum (für ihn) bösen Spiel: "Es war von vornherein klar, dass es sich um eine rechtlich sehr kontroversielle Frage handelt." Töchterle begrüßt, "dass mit der heute angekündigten Prüfung des Verfassungsgerichtshofs Klarheit darüber hergestellt wird, ob die Universitäten bei der derzeitigen Gesetzeslage autonom Studienbeiträge einheben dürfen, wie dies etwa der Verfassungs- und Unigesetz-Experte Heinz Mayer in seinem Gutachten vertritt."
ÖH: "Ein klarer Erfolg"
Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) sieht sich durch das Vorgehen des VfGH hingegen bestätigt. "Es ist höchste Zeit, dass sich Minister Töchterle der vom VfGH angesprochenen 'besonderen staatlichen Verantwortung' bewusst wird", so die stellvertretende ÖH-Vorsitzende Angelika Gruber (Verband Sozialistischer StudentInnen/VSStÖ). Die Bedenken des VfGH seien deckungsgleich mit jenen, die die ÖH bereits vor einem Jahr mit Nachdruck geäußert habe. "Ein klarer Erfolg der ÖH, der Minister sollte öfter auf uns Studierenden hören um derartige Fehltritte in Zukunft zu vermeiden."
Die Studentenvertreter sehen die nunmehrige Entscheidung des VfGH auch als "klare Absage an das Vorgehen von Minister Töchterle": "Eine durch einen Formalfehler im Gesetz entstandene Lücke für politische Ziele zu missbrauchen und die politische Verantwortung an die Universitäten abzuschieben, ist eine Gangart, die eines Ministers nicht würdig ist", so Gruber.
"Blamabel" für den Wissenschaftsminister
Auch der Grüne Wissenschaftssprecher Kurt Grünewald bezeichnete die vorläufige Kritik des VfGH an der autonomen Gebühreneinhebung als "blamabel" für den Wissenschaftsminister. "Noch vor Monaten schob Töchterle seine Verantwortung als Wissenschaftsminister von sich und forderte von den RektorInnen, selbst über Studiengebühren autonom zu entscheiden. Alle Bedenken der Studierenden, RektorInnen und Grünen wurden vom Tisch gewischt und eine notwendige Novellierung des Universitätsgesetzes vom Bundesminister abgelehnt", kritisierte Grünewald.
(APA/Red.)