Kernkompetenz. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) untersagt den österreichischen Versicherungen den Verkauf bzw. die Begebung von Credit Default Swaps (CDS).
Wien. Diese stellten nach derzeit allgemein anerkannte Ansicht, die auch von den europäischen Aufsichtsbehörden geteilt werde, kein Versicherungsgeschäft dar, so die FMA in ihrem Rundschreiben an die Assekuranz.
Durch das Verbot sogenannter versicherungsfremder Geschäfte soll verhindert werden, dass Versicherungen abseits ihres Versicherungsgeschäftes und der dafür vorgesehenen Schutzvorschriften Risiken eingehen, die ihr Geschäftsergebnis und dadurch auch die Interessen der Versicherten beeinträchtigen oder gefährden könnten. Versicherungsunternehmen hätten vereinzelt CDS verkauft oder begeben, das Ausmaß sei aber gering und nicht besorgniserregend gewesen, hieß es aus der FMA.
CDS stünden ihrer Grundkonzeption nach in Konkurrenz zum Versicherungsgeschäft und der Verkauf von CDS durch ein Versicherungsunternehmen zur Absicherung Dritter gegen ein wirtschaftliches Risiko sei als "unzulässige Umgehung der für das Versicherungsgeschäft geltenden Bestimmungen" zu betrachten, schreiben die Aufseher an die Unternehmen. "Die Begebung bzw. der Verauf von CDS durch Versicherungsunternehmen ist daher unzulässig."