BZÖ zeigt "tollwütigen Milliardär" Stronach an

BZoe zeigt tollwuetigen Milliardaer
BZoe zeigt tollwuetigen Milliardaer
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BZÖ-Chef Bucher und zwei seiner Abgeordneten behaupten, Stronach habe sie kaufen wollen. Sie werfen dem Austro-Kanadier versuchte Bestechung vor.

Das BZÖ zeigt Frank Stronach und seinen Mitstreiter Robert Lugar wegen des Verdachts der versuchten Bestechung an. Das berichtet der "Kurier" (Donnerstagsausgabe). Bündnis-Chef Josef Bucher und seine Klubkollegen Wolfgang Spadiut und Gerhard Huber haben dem Bericht zufolge vor einem Wiener Notar eidesstattlich erklärt, dass ihnen für einen Wechsel in das Team Stronach Geld geboten worden sei.

Bucher hatte schon früher öffentlich erklärt, dass Stronach  ihm persönlich 500.000 Euro offeriert habe. Der Milliardär wies das zurück: Man habe vor seiner Parteigründung über eine mögliche Unterstützung des BZÖ verhandelt, die 500.000 Euro wären in diesem Fall in den orangen Wahlkampf geflossen.

Den beiden anderen BZÖ-Mandataren soll Ex-Parteikollege Lugar Geld geboten haben. Stronach wird in diesen Fällen Beitragstäterschaft vorgeworfen.

Im Nationalrat sagte Bucher am Mittwoch :"Es gibt Menschen in diesem Raum, die haben sich kaufen lassen. Das ist die große Schande für unseren Berufsstand." Stronach nannte er einen "tollwütigen Milliardär".

Bestechung - § 307 StGB

(1) Wer einem Amtsträger oder Schiedsrichter für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts einen Vorteil für ihn oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer einem Sachverständigen (§ 304 Abs. 1) für die Erstattung eines unrichtigen Befundes oder Gutachtens einen Vorteil für ihn oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt.

(2) Wer die Tat in Bezug auf einen 3.000 Euro übersteigenden Wert des Vorteils begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen, wer jedoch die Tat in Bezug auf einen 50.000 Euro übersteigenden Wert des Vorteils begeht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.B

(Red.)

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