Pensionen: Sozialversicherung will "Spitzen kappen"

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Die Verhandlungen mit der Gewerkschaft über eine Begrenzung der Zusatzpensionen für Bedienstete laufen. Ein Totalschnitt ist allerdings nicht möglich - das würde vor dem Höchstgericht nicht halten.

Wien. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger, die Dachorganisation der Krankenkassen und Pensionsversicherungen, bemüht sich um weitere Reformen bei den Zusatzpensionen der Bediensteten, die schon vor 1996 eingestellt wurden. Für jene mit Dienstantritt nach 1996 ist bereits eine Anpassung an das ASVG erfolgt. Man wolle „überzogene Spitzen kappen“, kündigte der Vize-Generaldirektor des Hauptverbandes, Christoph Klein, der „Presse“ an. Verhandlungen darüber seien seit Monaten mit der Gewerkschaft der Privatangestellten im Laufen.

Der Rechnungshof hat erst diese Woche in einem Bericht kritisiert, dass rund 14.000 Bedienstete, deren Dienstverhältnis vor 1996 begonnen hat und die noch aktiv sind, neben einer regulären ASVG-Pension in den Genuss einer Zusatzpension aufgrund des begünstigten Altpensionssystems kommen. Es gebe in Summe Sparmöglichkeiten von 1,4 Milliarden Euro, gerechnet bis 2050.

80 Prozent des Letztbezugs

„Wir haben die Kritik des Rechnungshofs aufgenommen“, versichert Vize-Generaldirektor Klein, der für das Dienstrecht zuständig ist. Ein Ziel dabei ist, die Gesamtpension aus dem ASVG und der Zusatzpension mit maximal 80 Prozent des Letztbezugs zu „deckeln“, also zu begrenzen. In den vergangenen Jahren kam noch eine Mehrheit der Sozialversicherungsangestellten im Ruhestand auf mehr als 80 Prozent des Letztbezugs.

Zweites Hauptanliegen ist, vereinfacht ausgedrückt, eine verschärfte Neuregelung der maximal möglichen Verluste. Der Rechnungshof hat beanstandet, dass diese Regelung bisher für Bedienstete der Sozialversicherungen mit Zusatzpension deutlich günstiger war als für ASVG-Pensionisten. Einer der Hauptgründe: 2004/05 wurden zwar von der damaligen Führung des Hauptverbandes weitere Reformen in Anlehnung an das Beamtenpensionsrecht vorgenommen. Dabei sei aber bei der Ausgestaltung „technisch einiges schiefgelaufen“, so Klein.

Die jetzigen Maßnahmen, über die verhandelt wird, erfolgen zusätzlich zu der von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) fix in der nächsten Sozialnovelle per Gesetz vorgesehenen Erhöhung der Pensionssicherungsbeiträge.

Sozialversicherungsbedienstete im Ruhestand müssen voraussichtlich ab 2013 statt 3,3 Prozent der Bruttopension gestaffelt bis zu sechs Prozent als Beitrag zahlen. Änderungen bei den Zusatzpensionen müssen auf kollekivvertraglicher Basis erfolgen. Dass die Sozialversicherungen als Dienstgeber bei den Zusatzpensionen einen Totalschnitt machen – und somit ihre vertraglichen Zusagen nicht einhalten –, ist aber nicht möglich, wie ein Expertengutachten für den Hauptverband zeigt. Denn dies würde bei einer Anfechtung durch betroffene Bedienstete vor dem Verfassungsgerichtshof nicht halten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.10.2012)

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