Der Verfassungsgerichtshof hegt grobe Bedenken wegen der autonomen Studienbeiträge. Ein Prüfungsverfahren gegen die Verordnung der Uni Wien wird eingeleitet. Die Rektoren machen Druck auf Minister Töchterle.
Wien. Acht der 21 heimischen Universitäten heben derzeit in Eigenregie Studienbeiträge ein. Doch diesen Gebühren droht nun das Aus. Denn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hegt grobe Bedenken wegen dieser Vorgangsweise. Am Mittwoch gaben die Höchstrichter bekannt, dass sie ein Prüfungsverfahren gegen die Verordnung der Uni Wien einleiten, mit der Studiengebühren vorgeschrieben werden. In 85 Prozent der Fälle hebt der VfGH am Ende eines solchen Verfahrens die Verordnung auf.
Politisch hätte das Folgen: Wenn die autonomen Studiengebühren fallen, müsste sich wieder die Regierung um eine Lösung des Problems bemühen.
Bisher rangen SPÖ und ÖVP nämlich vergeblich um politischen Konsens bei den Studiengebühren. Die alte Regelung war vom Höchstgericht wegen unklarer Formulierungen per Ende Februar 2012 gekippt worden. Eine Neuregelung scheiterte am politischen Konsens. Einige Unis kamen deswegen - unterstützt von Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) - auf die Idee, autonom Gebühren einzuheben. Dabei zahlen, wie zuvor, Langzeitstudenten und Nicht-EU-Bürger. Doch ein Student der Uni Wien zog vor den Verfassungsgerichtshof.
Und dieser hegt nun gleich zweierlei Bedenken wegen dieser Verordnung, wie VfGH-Präsident Gerhart Holzinger erläuterte: So würden Finanzierung und Zugang zu Regelstudien einer „besonderen staatlichen Verantwortung" unterliegen und dürften nicht so einfach auf die Unis übertragen werden.
Zum anderen sehen die Höchstrichter einen Widerspruch zum Universitätsgesetz: Denn auch wenn Teile dieses Gesetzes per Februar aufgehoben wurden, seien im Gesetz noch Regeln zu Studienbeiträgen übrig geblieben. Der Gesetzgeber dürfte, so meint der VfGH, also selbst davon ausgehen, dass Studiengebühren weiterhin per Gesetz und nicht per Verordnung der Unis zu regeln sind.
Geld zurück für alle Studenten?
Die Richter prüfen die Verordnung in den nächsten Monaten. Kippen sie diese tatsächlich, müsste jedenfalls der Student, der Klage erhoben hat, keine Beiträge zahlen. Uni-Wien-Rektor Heinz Engl kündigte zudem an, im Fall einer Verfassungswidrigkeit allen Betroffenen freiwillig die eingezahlten Gebühren rückzuerstatten, das Geld wurde auch bislang nicht angerührt, sondern - ob der unklaren Lage - rückgestellt. Auch auf andere Unis wird das Verfahren Auswirkungen haben - obwohl es formell nur die Uni Wien betrifft. Aus dem Büro von WU-Rektor Christoph Badelt etwa heißt es: Wenn ein Urteil des VfGH auf seine Uni übertragbar sei, zahle auch die WU das Geld zurück, man strebe nicht unbedingt ein eigenes Verfahren an.
Unangenehm könnte die Lage jedenfalls für Wissenschaftsminister Töchterle werden. Mit Hinweis auf ein Gutachten des Wiener Jus-Dekans Heinz Mayer hatte der Minister die Unis in der Vergangenheit bei jeder sich bietenden Gelegenheit dazu aufgerufen, autonom Gebühren einzuheben. Mayer erklärte der „Presse" aber, er habe mit den Prüfungsbeschluss „aus ganz pragmatischen Gründen gerechnet". Die Richter würden zeigen wollen, dass sie bei dem Thema nicht „drüberfahren wollen". In der Sache bleibt Mayer dabei, dass die Verordnung der Unis über Gebühren korrekt sei, weil sie dem Gesetz nicht widerspräche.
Töchterle jedoch kommt nun vonseiten der Uni-Rektoren unter Druck: Sollten sich die Bedenken des VfGH bestätigen, fordert Rektorenchef Heinrich Schmidinger, dass das Ministerium den Unis den Entfall sämtlicher Studienbeiträge ersetzt - also nicht nur jener, die derzeit autonom eingehoben werden. Insgesamt sind das pro Jahr rund 35 Millionen Euro. Uni-Wien-Chef Heinz Engl, für den es um elf Millionen Euro jährlich geht, will in seinen Budgetvertrag mit dem Ministerium, der Anfang November verhandelt wird, jedenfalls einen entsprechenden Passus hineinreklamieren. Nun gelte es aber, das endgültige Urteil abzuwarten, das - so Engl - hoffentlich noch vor Beginn des kommenden Semesters erfolge. Steht diese Entscheidung dann noch aus, hebe man wie in diesem Semester Gebühren ein, betont Engl. „Das wäre dann aber eine etwas absurde Situation."
Politische Fronten verhärtet
Der Gerichtsentscheid könnte nun Druck auf die Koalition erzeugen. Doch auch wenn beide Seiten ihre Bereitschaft betonen - die Fronten dürften ähnlich verhärtet sein wie zuvor: Während Töchterle auf eine generelle Wiedereinführung pocht, ist die SPÖ maximal zur Reparatur der alten Regelung bereit.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.10.2012)