Schwechat: Todesstoß für 3. Flughafenpiste?

(c) EPA (Martin Ruetschi)
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Eine Fluglärmgegnerin aus Zwölfaxing will, dass die Wertminderungen betroffener Grundstücke abgegolten werden. Das Schicksal der dritten Landepiste des Flughafens Schwechat entscheidet sich am EuGH.

Wien. Das Schicksal der dritten Landepiste des Flughafens Schwechat – wird sie gebaut oder nicht? – entscheidet sich nicht in Wien, nicht in St. Pölten, sondern am Boulevard Konrad Adenauer in Luxemburg. Dort steht eine bahnbrechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bevor, die die Pläne für große Infrastrukturprojekte in der ganzen Union zunichte machen könnte.

Den Stein ins Rollen gebracht hat eine Ärztin aus Zwölfaxing: Mit Unterstützung der Antifluglärmgemeinschaft klagte sie das Land Niederösterreich und die Republik auf Schadenersatz. Beide hätten nämlich verabsäumt, für in den vergangenen zehn Jahren errichtete Erweiterungen des Flughafens – den neuen Tower, den Skylink-Teminal, Erweiterungen des Rollfeldes, neue Parkhäuser und Ähnliches – Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) durchzuführen: Jene Großverfahren also, die Umwelt und Anrainer vor den Auswirkungen großer Bau- und Betriebsprojekte schützen sollen.

Die Gerichte erster und zweiter Instanz wiesen die Klage ab: Die Ärztin habe keine substanziellen Schäden geltend gemacht, sondern nur, was Juristen als „reinen Vermögensschaden“ bezeichnen, nämlich die Minderung des Wertes ihres Hauses in Zwölfaxing durch den Airport-Ausbau. Solche „reinen Vermögensschäden“ seien aber nicht durch die EU-Richtlinie geschützt, auf der auch das österreichische UVP-Recht basiert.

Kommission steht auf Seite der Klägerin

Der OGH jedoch hatte hinsichtlich dieser Interpretation Zweifel – und legte die Frage, ob man nicht auch den Wertverlust von Grundstücken bei UVPs berücksichtigen müsste, dem EuGH vor. In dem Verfahren in Luxemburg, das binnen drei Monaten entschieden werden soll, konnte die Ärztin bereits einen Etappensieg verbuchen: Die EU-Kommission stellte sich hinter ihre Forderung: Der Schutzzweck der UVP-Richtlinie umfasse auch reine Vermögensschäden.

Würden sich Generalanwältin Juliane Kokott – sie stellt am 8. November ihren Schlussantrag – und der EuGH dieser Auffassung anschließen, wären die Folgen gewaltig: Nicht nur, dass zehntausende Menschen aus der Umgebung des Flughafens plötzlich Schadenersatzansprüche gegen Niederösterreich und den Bund hätten – Wolfram Proksch, Anwalt der Ärztin, hat für den Fall bereits angekündigt, dies per Sammelklage geltend machen zu wollen. Nicht nur, dass das Verfahren um die dritte Piste neu aufgerollt werden müsste. Bei jedem UVP-Verfahren müssten in Zukunft auch Wertminderungen mitberücksichtigt und abgegolten werden – was Großprojekte wie Stromleitungen, Eisenbahnen oder Straßenbauten extrem verteuern würde.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.10.2012)

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