Auch über die Entlohnung von Pflichtpraktikanten wird derzeit verhandelt.
Wien. Am Rande der Kollektivvertragsverhandlungen diskutieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Entlohnung von Pflichtpraktikanten. Derzeit müssen Schüler in Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS) oft ein Pflichtpraktikum absolvieren. Die meist kollektivvertraglich festgelegte Entlohnung sei in manchen Fällen höher als jene für Lehrlinge im zweiten Ausbildungsjahr, obwohl für Lehrlinge Arbeitspflicht bestehe und für Praktikanten nicht, heißt es aus Verhandlungskreisen. Das werde von vielen Betrieben als zu hoch empfunden, weshalb es oft Vermittlungsschwierigkeiten gebe.
"Es ist tatsächlich oft nicht einfach, einen Praktikumsplatz zu finden", sagt Werner Timischl, im Bildungsministerium für Technische BHS zuständig. "Ein Schreiben genügt da oft nicht." Der Prozentsatz der Schüler, die im Endeffekt überhaupt keinen Praktikumsplatz finden, liege aber nur bei maximal ein, zwei Prozent. Die meisten Schüler fänden über private Kanäle einen Platz. Sonst helfe die Schule bei der Vermittlung. Werde auch dann kein Platz gefunden, gebe es die Möglichkeit einer Dispens.
Details zu den Forderungen wollte man auf Arbeitgeberseite nicht bekannt geben. Der "Presse" wurde lediglich bestätigt, dass derzeit über dieses Thema verhandelt wird.
"Das ist eine Forderung der Arbeitgeber", bestätigt Karl Haas von der Gewerkschaft Metall-Textil. Man habe dazu eine Arbeitsgruppe gebildet. Dass es zu einem Entgegenkommen der Arbeitnehmer-Vertreter in diesem Punkt kommen könnte, schloss Haas nicht aus: "Wir sind immer gesprächsbereit." Man werde die Forderungen der Arbeitgeber "seriös anschauen" und eine "sozialpartnerschaftliche Lösung" finden.