Justiz hat leitenden Raiffeisen-Manager im Visier

(c) Die Presse (Fabian Hainzl)
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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt gegen 15 Personen aus dem Raiffeisen-Umfeld wegen Insiderverdachts. Davon ist laut „Presse“-Informationen auch ein hochrangiger Manager betroffen.

Wien. Die am Wochenende publik gewordenen Erhebungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sorgen bei Raiffeisen für Verwunderung. So bestätigte am Montag ein Sprecher der Behörde, dass gegen 15 Personen aus dem Umfeld des Unternehmens wegen des Verdachts auf Insiderhandel mit Aktien von Raiffeisen International ermittelt wird. Namen nennt der Sprecher nicht. Finanzkreisen zufolge ist von den Erhebungen auch ein leitender Manager betroffen. „Die Presse“ hat sich entschieden, den Namen aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht zu veröffentlichen.

Der Manager, der bei Raiffeisen weiterhin in einer führenden Position tätig ist, wurde dem Vernehmen nach weder von der Finanzmarktaufsicht (FMA) noch von der Staatsanwaltschaft befragt. Das führt zur kuriosen Situation, dass Medien zwar Details über die Verdachtslage kennen. Die Betroffenen wissen dagegen nicht einmal über die Erhebungen Bescheid.

Grundsätzlich dürfen die Justizbehörden gegenüber Medien nur dann die Namen von Verdächtigen nennen, wenn diese in der breiten Öffentlichkeit bekannt sind. Der betroffene Raiffeisen-Manager hat sich zwar in der Banken- und Finanzszene einen Namen gemacht, er ist aber keine Person von allgemeinem öffentlichen Interesse. Daher gilt für ihn der Persönlichkeitsschutz.

Monatelange Ermittlungen der Aufsicht

In der Raiffeisen-Causa hat die FMA monatelang ermittelt. Sie wertete dazu zahlreiche Börsentransaktionen aus. Weil sich aus Sicht der FMA der Verdacht erhärtete, wurde der Akt im Frühjahr 2012 der Staatsanwaltschaft übergeben. Diese muss nun entscheiden, ob Anklage erhoben wird. Die FMA nimmt dazu nicht Stellung.

Bei dem Insiderverdacht geht es um die geplante Fusion der börsenotierten Osteuropa-Tochter Raiffeisen International und Teilen der Raiffeisen Zentralbank (RZB) vor zweieinhalb Jahren. Am 22. Februar 2010 gab Raiffeisen bekannt, dass ein Zusammenschluss beider Institutionen geprüft wird. Die Ankündigung löste an der Börse einen Kurssturz aus. Binnen weniger Tage verlor die Aktie von Raiffeisen International mehr als 20 Prozent an Wert.

Einem „Profil“-Bericht zufolge sollen Mitarbeiter aus dem Umfeld von Raiffeisen Insiderinformationen zu Geld gemacht haben. Sie sollen vor Bekanntgabe der Fusionsüberlegungen Aktien verkauft und dadurch Verluste begrenzt haben.

Sowohl Primär- als auch Sekundärinsider

Bei den 15 Personen soll es sich um Primär- und Sekundärinsider handeln. Primärinsider sind Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von kursrelevanten Informationen erhalten haben. Sekundärinsider werden meist von Primärinsidern informiert. Im Fall von Raiffeisen sollen sich die 15 Personen einen Vermögensvorteil von 87.000 Euro verschafft haben. Rein rechnerisch geht es um 5800 Euro pro Person. Bei dem leitenden Raiffeisen-Manager sollen es weniger sein.

Handeln die Ermittler angemessen?

Und genau bei diesem Punkt setzt die Kritik am Vorgehen der Behörden an. Im Umfeld von Raiffeisen heißt es, dass  es hier um vergleichsweise bescheidene Beträge geht. Das Vorgehen der Behörden sei daher unangemessen. Der Insiderverdacht wird von Raiffeisen bestritten. „Wir kennen bisher nicht einmal die Anzeige“, sagt dazu Raiffeisen-Sprecher Andreas Ecker.

Die Ermittler betonen jedoch, sie seien vom Gesetz her verpflichtet, jedem Insiderverdacht nachzugehen, selbst wenn nur ein Vermögensvorteil von einem Euro erzielt worden sei.

Den Personen aus dem Raiffeisen-Umfeld droht bis zu drei Jahre Haft. Im Börsengesetz heißt es dazu: „Wer als Insider eine Insider-Information mit dem Vorsatz ausnützt, sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen, indem er davon betroffene Finanzinstrumente kauft, verkauft oder einem Dritten zum Kauf oder Verkauf anbietet“, ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht. Liegt der Vermögensvorteil bei über 50.000 Euro, ist ein Strafrahmen von bis zu fünf Jahren möglich. Dies ist bei Raiffeisen nicht der Fall. Für die Verdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt gegen 15 Personen aus dem Raiffeisen-Umfeld wegen des Verdachts des Insiderhandels. Davon ist auch ein leitender Angestellter betroffen. „Wir kennen die Anzeige nicht“, sagte dazu am Montag ein Raiffeisen-Sprecher. Er weist den Insiderverdacht zurück. Laut „Profil“ sind von den Erhebungen keine aktiven Vorstände und keine Aufsichtsräte der Raiffeisen Bank International und der Raiffeisen Zentralbank betroffen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.10.2012)

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