Experten: Was Österreichs Juristen meinen

Heinz Mayer (Uni Wien): Gute Gründe sprächen für eine Volksabstimmung. Die jetzige Änderung sei durch die Volksabstimmung von 1994 über den EU-Beitritt nicht gedeckt. Die jetzigen Einschränkungen der Bundesverfassung bedürften einer neuen Abstimmung. Sollte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Unanwendbarkeit der EU-Verfassung feststellen, müsse die Volksabstimmung nachgeholt werden. Mayer glaubt aber nicht, dass sich der VfGH so weit vorwagen werde.

Bernhard Raschauer (Uni Wien): Eine Volksabstimmung müsste zwingend sein, meint der Staatsrechtler. Ein Erkenntnis des VfGH käme "zu spät". Bis dahin werde der Bundespräsident die Ratifikationsurkunde schon abgegeben haben. Es werde wohl darauf hinauslaufen, dass der VfGH feststellt, dass nachverhandelt werden muss.

Stefan Griller (WU Wien): Der Europarechtler hält eine Volksabstimmung rechtlich für nicht nötig. Die im EU-Vertrag verankerte Vorrangwirkung des EU-Rechts mache nur explizit, was schon ständige Judikatur des Europäischen Gerichtshofs sei. Es handle sich um keine Gesamtänderung der Bundesverfassung.

Theo Öhlinger (Uni Wien): Der Verfassungsjurist brachte die Diskussion ins Rollen. Für ihn ist eine Volksabstimmung zwingend nötig, weil die Grundprinzipien der Verfassung formal dem EU-Recht untergeordnet würden. Allerdings würden sich die Höchstrichter aus Staatsräson wohl nicht trauen, die EU-Verfassung auszuhebeln.

Karl Weber (Uni Innsbruck): Eine Volksabstimmung sei nötig - andernfalls dürfe Bundespräsident Fischer das Ratifizierungsgesetz gar nicht gegenzeichnen, weil dieses in verfassungswidriger Art und Weise zustande gekommen sei - eben ohne die vorgeschriebene Volksabstimmung.

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