Akte Kampusch: FBI-Spezialisten starten Ermittlungen

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Symbolbild FBI(c) REUTERS (KEVIN LAMARQUE)
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Gegencheck. Ab Montag prüfen zwei US-Ermittler die Tätigkeit der österreichischen Behörden.

[Wien]. Haben die österreichischen Behörden bei den Ermittlungen zur Entführung von Natascha Kampusch Fehler gemacht? Haben sie etwas übersehen?
Um dies zu überprüfen, ist seit Mitte Juli ein international besetzter, siebenköpfiger Lenkungsausschuss (Steering Committee) sowie ein operatives Team bestehend aus Kripobeamten und Staatsanwälten im Einsatz. Am Montag beginnt nun heiße Phase des Projekts. Zwei Spezialisten der US-Bundes-Ermittlungsbehörde FBI (Federal Bureau of Investigation) reisen eigens dafür nach Wien. Und verstärken bis einschließlich Mittwoch das Operativteam.

Die Beamten kommen aus Quantico (US-Bundesstaat Virginia), wo das FBI seine Technologieabteilung (Operational Technology Division) oder etwa seine berühmte Akademie hat. Eingefädelt wurde dies durch das österreichische Innenministerium und den Leiter der Rechtsabteilung der US-Botschaft in Wien, Legal Attaché Steven Lee Paulson. Er fungiert als Verbindungsbeamter für das FBI. Und sitzt auch im oben erwähnten Steering Committee.

Akten wälzen im Sicherheitsraum

Die entsprechenden „Arbeitskreise" finden in einem speziell gesicherten Raum im Innenressort statt. Dort lagert die 270.000 Seiten starke „Akte Kampusch" (großteils in elektronischer Form) - inklusive jener Protokolle, die gleich nach der Flucht des Opfers im August 2006 (Beginn der Gefangenschaft: März 1998) von der Polizei angefertigt wurden. Diese wurden zuletzt im Tresor der Staatsanwaltschaft Wien strikt unter Verschluss gehalten. Nicht einmal der Polizei wurden sie ausgehändigt.

Die FBI-Beamten werden nun gemeinsam mit zwei Kollegen vom deutschen Bundeskriminalamt (diese halten sich bereits in Wien auf) und mit österreichischen Kripobeamten und Staatsanwälten ans Werk gehen. Hauptaufgabe ist die Analyse der behördlichen Schritte, die infolge der Kampusch-Entführung gesetzt wurden. Vergleiche zu den amerikanischen und deutschen Ermittlungsmethoden sollen angestellt werden.

„Berechtigte Zweifel" an Ernst H.

Auch wenn seitens des Innen- und des Justizressorts betont wird, dass es sich um einen „Cold Case", also um einen fertig ermittelten Fall, handle, hält sich hartnäckig die Frage: Hatte der offiziell als Einzeltäter gehandelte Entführer Wolfgang Priklopil möglicherweise doch - zumindest einen - Mittäter? Priklopil selber hatte sich gleich nach der Flucht seines Opfers vor einen Zug geworfen.

Als noch immer offener Ermittlungsansatz bzw. Versäumnis gilt der Umstand, dass der langjährige Priklopil-Vertraute und Geschäftspartner Ernst H. noch nie durchgehend und konsequent von einem Staatsanwalt oder einem Haftrichter einvernommen wurde. Bisher war nämlich allein die Polizei am Werk. Allerdings stand H. bereits wegen Begünstigung vor Gericht. Und wurde freigesprochen. Ursprünglich war H. in Verdacht geraten, jener zweite Mann im Entführungsfahrzeug gewesen zu sein, den eine Zeugin, die beobachtete, wie Kampusch in einen weißen Lieferwagen gezerrt wurde, gesehen haben will. Er bestreitet dies.

Bemerkenswert ist jedoch: Selbst die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck spricht H. die Glaubwürdigkeit ab. In der fast 600 Seiten starken Begründung zur Einstellung des Amtsmissbrauchsverfahrens gegen fünf frühere Kampusch-Staatsanwälte heißt es: „Die widersprechenden Aussagen des Ing. Ernst H. zeigen auf, dass grundsätzlich berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit seiner Angaben bestehen."
Strafrechtliche Konsequenzen blieben für ihn dennoch aus. Ob der Lenkungsausschuss in seinem bis Jahresende erwarteten Abschlussbericht auf die Rolle des Mannes eingeht, bleibt abzuwarten.

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