Silvio Berlusconi zu vier Jahren Gefängnis verurteilt

Silvio Berlusconi
Silvio Berlusconi(c) AP (Pier Paolo Cito)
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Ihm wurde die Ausübung eines öffentlichen Amtes für drei Jahre untersagt. Das Urteil im Mediaset-Prozess ist allerdings noch nicht rechtskräftig, eine Verjährung ist wahrscheinlich.

[Rom] Bisher ist Silvio Berlusconi immer davongekommen: Meist aus Mangel an Beweisen oder infolge von Verjährung - weil seine Anwälte es schafften, die Strafprozesse in die Länge zu ziehen, oder weil er sich per Gesetz mehrfach für immun erklären lassen wollte.

Am Freitag aber half Italiens Ex-Premier kein Trick mehr: Ein Mailänder Strafgericht hat ihn wegen Steuerbetrugs zu vier Jahren Haft verurteilt. Ferner darf er drei Jahre lang keine öffentlichen Ämter ausüben. Berlusconi käme freilich in den Genuss einer Amnestie zur Leerung überfüllter Gefängnisse, die die Strafe auf ein Jahr reduzieren würde. Im wahrscheinlichsten Falle aber wird er weder vier Jahre noch ein Jahr einsitzen, denn das Urteil hat den gravierenden Haken, dass es ein erstinstanzliches und damit nicht rechtskräftig ist. Den normalen Gang der italienischen Justiz voraussetzend, ist bereits jetzt absehbar, dass der Fall die dritte und endgültige Instanz nie erreichen wird: Die Taten verjähren 2013 und 2014.

Schwarzgeldkonten in der Karibik

Nach sechsjährigem Verfahren fanden die Mailänder Richter Berlusconi für schuldig, beim Ankauf von Filmen für seine Fernsehsender - „abseits aller Geschäftslogik", sagen die Richter - stark überhöhte Preise bezahlt zu haben. Ein Teil dieser angeblich für Senderechte aufgewendeten Beträge ging nicht an die Verkäufer in den USA, sondern landete über Offshore-Firmen in karibischen Steuerparadiesen - auf Schwarzgeldkonten, über die allein Berlusconi verfügte. Auf diese Weise soll er an die zwanzig Mio. Euro am Fiskus vorbeigelotst haben. Schuldig gesprochen wurden am Freitag auch ein US-Geschäftspartner und zwei Manager von Berlusconis Fernseh-Imperium.

Bald auch Urteil im „Ruby"-Prozess

Anhänger und Parteigänger des Ex-Premiers zogen am Freitag wie gewohnt gegen die „Roten Roben" von Mailand her. Ein „befremdendes", „schon vor dem Prozess festgelegtes Urteil" hätten die „verbissenen" Richter da gesprochen: Auch unter distanzierteren Beobachtern hat das Urteil Erstaunen ausgelöst: Zum einen gingen die Richter über den Strafantrag der Staatsanwälte - drei Jahre und acht Monate - hinaus, zum anderen war Berlusconi erst im Sommer in einem Parallelfall letztinstanzlich freigesprochen worden. Die jetzt behandelten Steuerdelikte betreffen die Jahre bis 1999; jene, für die er freigesprochen wurde, die Jahre danach.

In Mailand indes nähert sich derweil ein anderer Prozess dem Ende: der „Fall Ruby". Da ist Berlusconi der Förderung von Prostitution Minderjähriger angeklagt. Es geht um die Marokkanerin Karima el-Mahroug, die für Sexspiele - „Bunga-Bunga" - in Berlusconis Mailänder Villa reich bezahlt worden sein soll. Zum Zeitpunkt der Taten (2010) war sie erst 17. In einer persönlichen Erklärung -bestritt Berlusconi vor einer Woche, mit „Ruby" sexuelle Kontakte gehabt zu haben. Das Geld habe er ihr nur zugesteckt, weil sie ihm von finanziellen Schwierigkeiten erzählt habe und er - Berlusconi - ihr aus Großherzigkeit helfen habe wollen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.10.2012)

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