Staatsbürgerschaftsgesetz: Novelle mit Drei-Stufen-Modell

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Die Vergabe soll künftig bei "ausgezeichneter Integration" schon nach sechs Jahren möglich sein. Die Staatsbürgerschaft soll man sich "verdienen", so Kurz.

Der von VP-Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz hat am Sonntag die geplante Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz vorgestellt. Demnach soll es künftig drei Stufen bei der Vergabe der Staatsbürgerschaft geben, die sich nach dem Fortschritt der Integration richten soll. Wer "ausgezeichnet" integriert ist, soll die Staatsbürgerschaft schon nach sechs Jahren legalen Aufenthalts in Österreich erhalten können. Ist der Antragsteller nur "ausreichend" integriert, so hat er - wie schon bisher - erst nach zehn Jahren Chance auf Erhalt der Staatsbürgerschaft. Wer die Kriterien nicht erfüllt, bekommt die Staatsbürgerschaft nicht, so die groben Eckpunkte des Entwurfs. "Bisher wurde sie (die Staatsbürgerschaft, Anm.) oft verschenkt, künftig soll man sie sich verdienen", so Kurz.

Kritik von den Grünen

Der Vorschlag  ist auf Kritik der Grünen und grundsätzliche Zustimmung der Industriellenvereinigung (IV) gestoßen. Die Grünen bemängelten ein "Festhalten an den hohen Hürden für die meisten Einbürgerungswilligen". Die Integrationssprecherin der Grünen, Alev Korun, verwies auf den "europäischen Trend": Dieser würde eindeutig in Richtung Einbürgerung nach fünf Jahren Aufenthalt gehen. "Das sollte das Ziel des Staatssekretärs sein, wenn er ein besseres Zusammenwachsen der Eingewanderten mit der neuen Heimat forcieren will", so Korun.

Die IV erwartet sich noch "eingehende Gespräche" über die Kriterien für die Vergabe von Staatsbürgerschaften. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer erklärte, eine Erneuerung und Modernisierung des österreichischen Staatsbürgerschaftsrechts sei "grundsätzlich zu begrüßen". Positiv an den neuen Ideen sei vor allem, dass es "differenzierte zeitliche Zugänge" geben soll. Über die entsprechenden Kriterien will er noch "eingehende Gespräche" führen. Hier seien vor allem auch "die spezifischen Bedürfnisse qualifizierter Zuwanderer" zu berücksichtigen.

Dreistufiges Modell

Nach dem in der "Kronen Zeitung" präsentierten Vorschlag soll künftig nach bereits sechs Jahren Anspruch auf Erhalt der Staatsbürgerschaft haben, wer über diese Zeit hinweg einer regelmäßigen Arbeit nachgeht, Steuern und Abgaben zahlt und keine Sozialhilfe in Anspruch genommen hat. Außerdem muss man über Deutschkenntnisse auf Maturaniveau verfügen sowie mindestens drei Jahre lang ehernamtlich bei einer Freiwilligenorganisation (Feuerwehr, Rotes Kreuz, Samariter oder dergleichen) mitgearbeitet haben.

In Stufe 2 (Vergabe der Staatsbürgerschaft nach zehn Jahren) fallen diejenigen, die unbescholten sind, "Selbsterhaltungsfähigkeit" und Deutschkenntnisse auf Mittelschulniveau vorweisen können sowie erfolgreich den Staatsbürgerschaftstest erfüllt haben. Diese Kriterien gelten auch für jene, die bereits nach sechs Jahren die Staatsbürgerschaft anstreben.

Die dritte Gruppe betrifft jene, die die Kriterien nicht erfüllen - diese Personen erhalten auch keine Staatsbürgerschaft. Ausgenommen sind Menschen mit schweren Behinderungen, die das Lernen der deutschen Sprache oder den Selbsterhalt verunmöglichen.

(APA)

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Anspruch auf die Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren soll haben, wer in dieser Zeit einer regelmäßigen Arbeit nachging, Steuern zahlte und keine Sozialhilfe in Anspruch nahm.

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