Anspruch auf die Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren soll haben, wer in dieser Zeit einer regelmäßigen Arbeit nachging, Steuern zahlte und keine Sozialhilfe in Anspruch nahm.
Wien/Red./Apa. Die Vergabe von Staatsbürgerschaften soll sich in Zukunft am Grad der Integration orientieren. In der Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz, die das ÖVP-geführte Innenministerium vorgelegt hat, sind drei Stufen vorgesehen: „Ausgezeichnet“ integrierte Personen sollen die Staatsbürgerschaft schon nach sechs Jahren legalen Aufenthalts in Österreich erhalten können. Ist der Antragsteller nur „ausreichend“ integriert, kann er – wie bisher – erst nach zehn Jahren Österreicher werden, wie der schwarze Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz am Sonntag der „Krone“ erklärt hat. Wer die Kriterien nicht erfüllt, bekommt keine Staatsbürgerschaft. Ausgenommen sind Menschen mit Behinderung.
Drei Jahre bei der Feuerwehr
Anspruch auf die Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren soll haben, wer in dieser Zeit einer regelmäßigen Arbeit nachging, Steuern zahlte und keine Sozialhilfe in Anspruch nahm. Außerdem muss man über Deutschkenntnisse auf Maturaniveau verfügen und mindestens drei Jahre ehrenamtlich bei einer Freiwilligenorganisation (Feuerwehr, Rotes Kreuz oder dergleichen) mitgearbeitet haben.
Deutschkenntnisse auf Mittelschulniveau sind ein Kriterium für die Staatsbürgerschaft nach zehn Jahren. Generell muss man unbescholten und „selbsterhaltungsfähig“ sein bzw. den Staatsbürgerschaftstest bestehen.
Putativ-Österreichern soll die Staatsbürgerschaft künftig rückwirkend anerkannt werden (wie „Die Presse“ berichtete). Dabei handelt es sich um Personen, die von den Behörden fälschlicherweise als Österreicher behandelt, also etwa zum Wehrdienst eingezogen wurden. Auch uneheliche Kinder, deren Vater (nicht aber die Mutter) Österreicher ist, sollen die Staatsbürgerschaft automatisch erhalten. Die Novelle muss nun mit dem Koalitionspartner SPÖ abgestimmt werden. In Kraft treten soll sie am 1.Juni 2013.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.10.2012)