EU: Politische Debatte fördert Rassismus

Fremdenfeindlichkeit. Die EU-Beobachtungsstelle kritisiert auch Österreich: Im Mittelpunkt stehen dabei die schleppende Umsetzung von Richtlinien und falsche politische Signale, die Fremdenfeindlichkeit fördern.

WIEN. Schleppende Umsetzung, mangelnde Datensammlung und politische Signale, die in die falsche Richtung gehen: So lautet, auf einen Nenner gebracht, die Kritik der Rassismus-Beobachter der EU. Der 106 Seiten umfassende Bericht der "Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC)" ist am Mittwoch dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission vorgelegt worden - es ist der erste Bericht, in dem auch die Situation der 2004 in die EU aufgenommenen zehn Staaten beleuchtet wird.

Von Ausgrenzung, Schlechterstellung und Rassismus sind in erster Linie Gastarbeiter und deren Angehörige bzw. Nachkommen, Menschen mit muslimischem Hintergrund und jüdischen Glaubens, nationale Minderheiten, Flüchtlinge und Zuwanderer betroffen, so der Bericht. Die Autoren des Berichts streichen heraus, dass in den zehn neuen Mitgliedsländern vor allem die Situation der Sinti und Roma problematisch sei.

Elf Staaten haben die EU-Richtlinien gegen Rassismus (Antirassismus: 2000/43/EC; Gleichstellung am Arbeitsplatz: 2000/78/EC) zeitgerecht umgesetzt, Österreich ist in jener Gruppe, welche dies nur schleppend tut. Deshalb hat die EU ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof gegen Österreich, Luxemburg, Deutschland und Finnland eingeleitet. Die neu beigetretenen Länder haben von der EU eine längere Umsetzungsfrist eingeräumt bekommen.

Im EUMC-Bericht wird unter anderem kritisiert, dass Flüchtlingen und Asylwerbern der Zugang zum Arbeitsmarkt erschwert wird bzw. unmöglich ist - eine Kritik, die auch Österreich betrifft. Explizit gescholten wird Österreich wegen des Asylrechts. Dessen Novelle könne dazu führen, dass "das Recht des Asylwerbers, sich zu verteidigen, eingeschränkt werden kann". Einzelne Punkte des Asylrechts wurden im Dezember 2004 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben.

Die EU-Stelle kritisiert auch Signale im politischen Diskurs, die Fremdenfeindlichkeit und Rassismus Vorschub leisten könnten. "Das Problem ist nicht eine restriktive Einwanderungspolitik", heißt es in dem Bericht, "sondern die Tatsache, dass in manchen Fällen die Details dieser Einwanderungspolitik die Botschaft in die Öffentlichkeit bringen, dass Einwanderer unerwünscht sind." Diese "gemischten Botschaften" würden durch die begleitende politische Debatte verschlimmert. Das habe Auswirkungen auch auf jene Zuwanderer, die schon länger in einem EU-Land leben.

Ein qualitativer und quantitativer Vergleich von Rassismus in den einzelnen Staaten ist seriös nicht möglich: Die Datenlage ist in den meisten Ländern schlecht. In Österreich etwa gibt es Rassismus als strafrechtlichen Tatbestand nicht.

Der Bericht basiert auf Informationen von Menschenrechtsexperten in den jeweiligen Ländern. Katharina Köhler (Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte in Wien), eine dieser Expertinnen, ergänzt, dass auch in den Bundesländern nur schleppend umgesetzt werde. "Es sind noch nicht alle Anlaufstellen eingerichtet. In Salzburg gibt es noch kein entsprechendes Gesetz."

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