Hintergrund: Der Weg zur Staatsbürgerschaft

Hintergrund Staatsbuergerschaft
Hintergrund Staatsbuergerschaft(c) APA (HANS KLAUS TECHT)
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Die Regierung plant eine Reform des Staatsbürgerschaftsrechts. Ein Überblick über die gegenwärtige Rechtslage.

Problemlos zum österreichischen Pass kommen derzeit Kinder, wenn zumindest einer der verheirateten Elternteile ebenfalls Österreicher ist. Bei unehelichen Beziehungen muss die Mutter Staatsbürgerin sein, damit auch das Kind automatisch Österreicher wird.

Einheitlich sechs Jahre warten müssen die "bevorzugten" Gruppen - anerkannte Flüchtlinge, EU- bzw. EWR-Bürger, im Land Geborene und Ehegatten.

Länger warten heißt es für alle anderen und zwar im Normalfall zehn Jahre. Davon muss die Person zumindest fünf Jahre niedergelassen gewesen sein. Ausschlussgründe sind unter anderem Freiheitsstrafen wegen Vorsatztaten, schwerwiegende Verwaltungsübertretungen, ein Naheverhältnis zu Terror-Organisationen sowie dass die Person mit fremden Staaten in solchen Beziehungen steht, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft die Interessen der Republik schädigen würde.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Lebensunterhalt des Staatsbürgerschaftswerbers hinreichend gesichert ist. Darunter versteht der Gesetzgeber, dass regelmäßige Einkünfte im Durchschnitt der letzten drei Jahre nachgewiesen werden, die eine Lebensführung ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen ermöglichen. Zudem müssen Deutschkenntnisse nachgewiesen und ein teils von den Ländern konzipierter landeskundlicher Wissenstest absolviert werden.

Rechtsanspruch auf den Erwerb der Staatsbürgerschaft besteht nach 15 Jahren, sofern "nachhaltige persönliche und berufliche Integration" nachgewiesen werden kann. Ist das nicht der Fall, gibt es den Rechtsanspruch erst nach 30 Jahren.

Einen Sonderfall stellen Einbürgerungen aus besonderem öffentlichen Interesse dar. Sie können von der Regierung vollzogen werden, ohne Fristen beachten zu müssen. Im Gesetz heißt diese Art der Einbürgerung "Verleihung der Staatsbürgerschaft wegen der vom Fremden bereits erbrachten und von ihm noch zu erwartenden außerordentlichen Leistungen im besonderen Interesse der Republik". Neben zahllosen Sportlern ist Opernstar Anna Netrebko ein bekannter Fall einer solchen Ministerrats-Einbürgerung.

(APA)

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