Der Verfassungsgerichtshof sieht das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Mobilfunker bereiten Klagen vor.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH), der sich voraussichtlich in einigen Wochen mit der niederösterreichischen Handymasten-Steuer befassen wird, sieht das letzte Wort noch nicht gesprochen: Das gestern ergangene EuGH-Urteil zur belgischen Handymasten-Steuer sei "allenfalls ein Teilerfolg für Niederösterreich", sagte VfGH-Präsident Karl Korinek am Freitag im ORF-Mittagsjournal.
Das EuGH-Urteil bedeute jedenfalls, dass die Handymasten-Steuer an sich gemeinschaftsrechtlich zulässig sei, so Korinek. Das heiße aber nicht, dass sie nicht auch anderen Vorgaben entsprechen müsse. Eine Regelung dürfe niemanden diskriminieren, die Ungleichbehandlung verschiedener Betreiber müsse sachlich gerechtfertigt sein. Konkret sei zu klären, ob mit der Steuer der Gleichheitsgrundsatz gewahrt sei und inwieweit ein Bundesland die Kompetenz dafür habe, diese Materie selbst zu regeln, sagte Korinek.
Korinek sieht auch ein Kompetenzproblem: "Wie weit darf ein Land so eine Materie regeln? Darf es eine derart intensive Steuer vorschreiben, dass damit ein Zwang zur gemeinsamen Nutzung von Lagen ausgeht?" Es sei auch nicht auszuschließen, dass die These einer "Erdrosselungssteuer" in die Überlegungen einfließen könnte. Demnach dürfe eine Steuer nicht so intensiv sein, dass sie keine Handlungsalternativen übrig lasse. Das sei aber in der Praxis noch nicht judiziert worden, so Korinek. Beim Gleichheitsgrundsatz gehe es um die Gleichbehandlung von Anbietern, Konsumenten und Eigentümern von Handymasten.
Niederösterreich will ab 2006 eine Handymastensteuer einführen. Die österreichischen Mobilfunkbetreiber wollen laut Angaben ihres Sprechers Thomas Barmüller gegen die Abgabe noch im September eine Klage vor dem VfGH einbringen. (APA)