Der Kanzler nützt den Vorschlag von Justizministerin Karl, um für eine Reichensteuer zu werben. Die vorgesehenen Ausnahmeregelungen seien dafür nämlich "keine schlechte Grundlage".
SP-Bundeskanzler Werner Faymann hat die von VP-Justizministerin Beatrix Karl vorgelegte Reform der Grundbuchgebühr zum Anlass genommen, um für die von der SPÖ verlangte Reichensteuer zu werben. Die im Gesetz von Karl vorgesehenen Ausnahmeregelungen für Hauptwohnsitze, Familienunternehmen und dergleichen, seien "keine schlechte Grundlage" für die Definition von Vermögenswerten bei der Reichensteuer.
Der aktuelle Entwurf für die Grundbuchgebühr sieht vor, dass für alle Immobilientransaktionen in der Familie (Verkauf, Erben, Schenken) und in der Landwirtschaft sowie für Unternehmen die niedrigere Eintragungsgebühr vom dreifachen Einheitswert berechnet wird. Für alle anderen Transaktionen wird die Gebühr vom viel höheren Verkehrswert errechnet.
Die nun von Karl definierten Ausnahmen sieht Faymann als gute Basis für die Diskussion um die Vermögenssteuern. Konkret meint der Kanzler damit, dass man bei einer Reichensteuer genau diese - pikanterweise von der ÖVP formulierten Ausnahmen - anwenden könnte.
"Vorteile überwiegen die Nachteile"
Für Faymanns Finanzstaatssekretär Andreas Schieder ist die Einigung ein "tragbarer Kompromiss". Die massive Befreiung bei der Weitergabe von Immobilien innerhalb der Familie ist aus Sicht des Staatssekretärs richtig. "In Summe überwiegen die Vorteile die Nachteile", so Schieder vor dem Ministerrat am Dienstag.
(APA)