Baumgartner vor Gericht: Anwalt weist Vorwürfe zurück

Baumgartner Gericht Anwalt weist
Baumgartner Gericht Anwalt weist(c) AP (Kerstin Joensson)
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Der Extremsportler wurde wegen Körperverletzung schuldig gesprochen. Im Urteil sei der "Tatbestand der Notwehr" nicht berücksichtigt worden, sagt sein Anwalt.

Der Salzburger Anwalt des Extremsportlers Felix Baumgartner, Severin Irsigler, hat am Freitag im APA-Gespräch die Vorwürfe gegen seinen Mandanten zurückgewiesen. Baumgartner war heuer im April am Bezirksgericht Salzburg wegen Körperverletzung schuldig gesprochen worden, am kommenden Dienstag (6. November), entscheidet ein Dreirichtersenat des Landesgerichtes Salzburg über seine Berufung.

Der Extremsportler soll am 30. September 2010 in der Nähe der Red Bull Arena in Salzburg einen griechischen Lkw-Fahrer mit einem Faustschlag attackiert haben. Der Mann war sich zuvor im Stau mit einem deutschen Autofahrer aus Hamburg in die Haare geraten. Baumgartner kam dazu und ergriff offenbar Partei für den Autofahrer. Im Zuge des Streits soll Baumgartner seinen Gegner im Gesicht verletzt haben.

"Tatbestand der Notwehr nicht berücksichtigt"

"Das Ersturteil hat den Tatbestand der Notwehr aber nicht berücksichtigt", sagte Irsigler gegenüber der APA. "Mein Mandant wurde vom griechischen Lkw-Fahrer mit einem Fußtritt angegriffen." Baumgartner habe den Tritt mit den Händen abgewehrt und den Angreifer zurückgestoßen. "Dabei dürfte er den Lkw-Fahrer vermutlich mit dem Daumenballen oberhalb des Auges getroffen haben." Die Aggression sei jedoch klar vom Kontrahenten Baumgartners ausgegangen. Irsigler verwies auch auf einen ärztlichen Bericht, wonach der Grieche nur eine minimale Wunde an der Braue erlitt. "Dabei ist nicht einmal klar, ob die Verletzung durch die Berührung oder die Brille des Mannes verursacht wurde."



Laut Irsigler habe der Lkw-Fahrer so heftig zugetreten, dass ihm ein Plastikschlapfen - ein sogenannter Croc - davon geflogen ist, bestätige der Anwalt auch Medienberichte. Das bestreite der Grieche auch nicht - er will aber erst getreten haben, nachdem er von Baumgartner attackiert wurde. "Das ist aber insofern schwer nachvollziehbar, weil der Lkw-Fahrer nach dem angeblichen Schlag von Baumgartner getaumelt sein und nach seine Brille gesucht haben will. Sein heftiger Tritt aus dieser Position ist unglaubwürdig."

Baumgartner beteuert Unschuld

Der Autofahrer aus Deutschland habe in der Verhandlung im April die Version Baumgartners bestätigt, der Richter aber der Version des Lkw-Lenkers Glauben geschenkt. Der Extremsportler selbst hatte in den beiden Hauptverhandlungen im September 2011 und im April 2012 seine Unschuld beteuert. Dennoch wurde er zu 50 Tagessätzen a 30 Euro, also zu 1500 Euro Geldstrafe verurteilt. Dagegen haben er und sein Anwalt Berufung eingelegt.

Laut Irsigler wird Baumgartner am Dienstag nicht zur Verhandlung erscheinen, weil er im Ausland weilt. Eine Prognose über die Chance auf ein abgeändertes Urteil, wollte der Anwalt am Freitag nicht abgeben. Baumgartner hält sich zur Zeit auf Promo-Tour in Großbritannien auf. Auf Facebook-Fotos ist er mit dem britischen Sänger Robbie Williams bei der Graham Norton Show auf BBC zu sehen.

Freier Fall mit Überschallgeschwindigkeit

Der Salzburger hat mit seinem Sprung aus über 39 Kilometern Höhe Geschichte geschrieben. Am 14. Oktober erreichte er als erster Mensch im freien Fall Überschallgeschwindigkeit. Baumgartner dürfte mit seinem Sprung drei der vier angepeilten Rekorde gebrochen haben. Die Anerkennung der Daten dürfte in einigen Wochen erfolgen. Der Sprung aus über 39 Kilometern Höhe gilt als offizielles Ende seiner Karriere.

(APA)

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