Griechenland: Flüchtlinge in der EU geraten in Abschub-Falle

UNHCR rügt Athens Abschiebepraxis.

Genf (red.). Flüchtlinge, die in der Europäischen Union um Aufnahme ansuchen, wird die vollständige Abwicklung ihres Asylverfahrens immer öfter erschwert. In manchen Fällen wird dies sogar verhindert. Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR hat aus diesem Grund nun die griechische Regierung gerügt. Sie hat Asylwerbern, die vorübergehend ausgereist sind, bei der Rückkehr nach Griechenland sofort in ihr Herkunftsland abgeschoben. "Das UNHCR ist darüber besorgt, dass ein reales Risiko besteht, dass Asylwerber, die nach Griechenland zurückkehren, in das Land ihrer Verfolgung zurückgeschickt werden", heißt es in dem Papier.

Das Problem betrifft letztlich auch das Dubliner Abkommen der EU-Staaten, mit dem geregelt wurde, dass jenes Land für ein Asylverfahren zuständig ist, in dem ein Flüchtling zuerst eingereist ist. Zieht beispielsweise ein Flüchtling auf der Suche nach seinen Verwandten in ein anderes EU-Land weiter, droht ihm eine unüberprüfte Abschiebung in das unsichere Herkunftsland. So können etwa Flüchtlinge, die von Griechenland nach Österreich weitergezogen sind, von hier aus nach Griechenland zurückgebracht und sofort - ohne weiteres Verfahren - abgeschoben werden.

Was für illegale Einwanderer, die ein Asylverfahren als vorübergehende Aufenthaltsmöglichkeit missbrauchen, kein Problem darstellt, kann für tatsächlich verfolgte Personen ein Todesurteil bedeuten. Das UNHCR weist darauf hin, dass auch Personen, denen in Griechenland ein Aufenthalt aus humanitären Gründen genehmigt wurde, ohne Begründung abgeschoben werden.

Im Fall von Asylverfahren versucht allerdings nicht nur Athen eine Möglichkeit zu schaffen, Flüchtlinge ohne endgültige Prüfung abzuschieben.

In Österreich hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) erst im vergangenen Jahr Teile des Asylgesetzes aufgehoben, die eine Abschiebung während laufender Verfahren ermöglicht hatten. Allerdings hat Österreich nun im neuen Gesetzesentwurf eine ähnliche Möglichkeit wie sie in Griechenland praktiziert wird vorbereitet. Das UNHCR-Büro in Wien hatte denn auch kritisiert, dass erneut "Abschiebungen vor Abschluss des Rechtswegs" möglich würden. So sollen beispielsweise Asylverfahren und Berufungen in Asylverfahren als zurückgezogen gelten, wenn sich die Asylwerber vorübergehend dem Verfahren "entzogen" haben.

Was aus Sicht des Innenministeriums als logisch erscheint, widerspricht laut Flüchtlingsexperten dem Sinn des Dubliner Abkommens. Denn das EU-Abkommen schafft zwar die Möglichkeit, Flüchtlinge, die in mehren EU-Ländern Asylanträge gestellt haben, in das Erst-Einreiseland zurückzuschieben. Dort hätten sie aber - weil sie sich in der Zwischenzeit wo anders beworben haben - dann gar nicht mehr die Möglichkeit auf ein ordentliches Verfahren.

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