"Ungleichbehandlung": EuGH verurteilt Ungarn

Ungleichbehandlung EuGH verurteilt Ungarn
Ungleichbehandlung EuGH verurteilt Ungarn(c) BilderBox - Erwin Wodicka (BilderBox.com)
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Der Europäische Gerichtshof hat Ungarn wegen der Zwangspensionierung von Richtern aufgrund des Alters verurteilt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Dienstag Ungarn wegen der Zwangspensionierung von Richtern aufgrund des Alters verurteilt. Die "starke Absenkung des Rentenalters ungarischer Richter stellt eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung aufgrund des Alters dar", heißt es in dem Urteil.

Die Senkung des Eintrittsalters in den Ruhestand um acht Jahre von ungarischen Richtern sei "keine zur Erreichung des Ziels der Vereinheitlichung des Pensionsalters im öffentlichen Dienst erforderliche Maßnahme". Da die nationale Regelung eine Ungleichbehandlung herbeiführe, die zur Erreichung der verfolgten Ziele weder geeignet noch erforderlich sei und somit nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahre, "hat Ungarn gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie verstoßen".

Allerdings hat in der Zwischenzeit das ungarische Verfassungsgericht das umstrittene Verfassungsgesetz über die Pensionierung von Richtern mit 62 statt 70 Jahren außer Kraft gesetzt. 274 heuer pensionierte, ungarische Richter können sich nun an das ungarische Arbeitsgericht wenden. Die neue ungarische Verfassung war Anfang des Jahres in Kraft getreten und war nicht nur seitens des Verfassungsgerichtes, sondern auch von der Europäischen Kommission und des Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg überprüft worden.

Das oberste Pensionsalter ungarischer Richter lag nahezu eineinhalb Jahrhunderte bei 70 Jahren, bis die rechtskonservative Regierung von Premier Viktor Orban das änderte. Die EU-Kommission hatte deswegen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben. Sie sah die Unabhängigkeit der Richter in Gefahr, da durch eine befristete Herabsetzung des Pensionsalters viele Richter vorzeitig in Pension geschickt und durch der Partei Orbans nahestehende Juristen ersetzt werden können. Die ungarische Opposition teilte diese Bedenken.

(APA)

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