Handysendersteuer: "Letztes Wort noch nicht gesprochen"

Der Streit um die Abgabe geht weiter.

wien (APA/eid). Der Verfassungsgerichtshof (VfGH), der mit Klagen der Handynetzbetreiber wegen der niederösterreichischen Handysender-Steuer rechnet, sieht das letzte Wort noch nicht gesprochen. Das EuGH-Urteil zu Belgien sei "allenfalls ein Teilerfolg für Niederösterreich", sagte VfGH-Präsident Karl Korinek.

Das EuGH-Urteil bedeute, dass die Handysender-Steuer an sich gemeinschaftsrechtlich zulässig sei, so Korinek. Das heiße nicht, dass sie nicht auch anderen Vorgaben entsprechen müsse. Eine Regelung dürfe niemanden diskriminieren, die Ungleichbehandlung verschiedener Betreiber müsse sachlich gerechtfertigt sein. Auch sei zu klären, ob ein Bundesland die Kompetenz dafür habe, diese Materie selbst zu regeln, so Korinek.

Die ÖVP NÖ verwies darauf, dass zu den bestehenden 2500 Sendemasten 4000 geplant seien. Dies müsse verhindert werden. ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger wollte mögliche Justierungen bei dem Gesetz nicht ausschließen. So könnte die Steuer auch auf Sender auf öffentlichem Grund ausgedehnt werden (geplant ist sie nur für Anlagen auf Privatgrund, Anm.)

Für Umweltminister Josef Pröll liegt der Ball bei Niederösterreich. Es liege am Land zu sagen, ob eine politische Lösung möglich sei. Der Neffe (Josef) müsse jedenfalls nicht zu seinem Onkel (Erwin) pilgern, so der Minister.

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