Gesetzesentwurf. Als letztes Land in der EU soll ab Mitte 2013 auch Österreich eine Institution erhalten, die für die Kontrolle der börsenotierten Firmen zuständig ist.
Wien. Österreich ist das einzige Land in der Europäischen Union, das noch keine Bilanzpolizei für börsenotierte Unternehmen hat. Für Anlegervertreter Wilhelm Rasinger ist das Versäumnis der Wiener Regierung eine „Schande“. Denn selbst in Ländern mit unterentwickelten Kapitalmärkten wie in Rumänien und in Bulgarien gibt es eine Institution, die für die Kontrolle aller börsenotierten Firmen zuständig ist.
Nach Ansicht von Experten hätte mit einer Bilanzpolizei so mancher Skandal an der Börse viel früher aufgedeckt werden können. Denn der Finanzmarktaufsicht (FMA) sind die Hände gebunden. Sie ist zwar für die Kontrolle von Banken und Versicherungen zuständig, die Bilanzen von kapitalmarktorientierten Firmen wie Telekom Austria, Voestalpine und Immofinanz darf sie aber nicht unter die Lupe nehmen.
In der EU gibt es die Vorschrift, dass alle Mitgliedsländer seit 2007 eine Bilanzpolizei haben müssen. Doch in Österreich konnten sich die Regierungsparteien jahrelang nicht auf eine gemeinsame Vorgangsweise einzigen. Die SPÖ verlangte ein „einstufiges Modell“. Demnach wäre die Bilanzpolizei direkt bei der Finanzmarktaufsicht anzusiedeln. Damit könnte man Kosten sparen, so die SPÖ.
Typisch österreichische Lösung
Doch die ÖVP lehnte dies ab und forderte ein „zweistufiges Modell“, wonach es neben der Finanzmarktaufsicht (FMA) eine zweite Einrichtung geben soll. Unterstützung erhielt die ÖVP von den Wirtschaftsprüfern. Diese befürchteten, dass sie bei jedem kleinen Fehler von der FMA an den Pranger gestellt werden.
Wie „Die Presse“ aus Verhandlungskreisen erfahren hat, einigten sich SPÖ und ÖVP nun auf einen Kompromiss. Die Details sollen am heutigen Freitag im Rahmen der Regierungsklausur der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Dem Vernehmen nach haben sich SPÖ und ÖVP in der Mitte getroffen: Es soll ab Mitte 2013 ein eineinhalbstufiges Modell geben. Das bedeutet, dass es zwar eine eigene Institution für die Bilanzkontrolle geben wird. Doch die Oberhoheit behält die Finanzmarktaufsicht. Konkret soll die FMA den jährlichen Prüfplan erstellen und Schwerpunktaktionen festlegen.
So kann die FMA anordnen, dass beispielsweise die Jahresabschlüsse aller börsenotierten Immobilienfirmen unter die Lupe genommen werden.
Banken-Insolvenzrecht kommt
Ohne Zustimmung der FMA darf die Bilanzpolizei nichts machen. Im Streitfall kann die FMA die Kompetenzen an sich ziehen. Für die Kosten der Bilanzpolizei müssen die börsenotierten Firmen aufkommen.
Ein heikler Punkt ist, dass die Bilanzpolizei für ihre Tätigkeit Wirtschaftsprüfer beauftragen kann. Dabei muss aber klargestellt sein, dass der Wirtschaftsprüfer keine Geschäftsbeziehung zum kontrollierenden Unternehmen unterhält. Das dürfte nicht einfach werden. Denn in Österreich teilen sich wenige große Wirtschaftsprüfer den Markt auf. Wie wichtig eine Bilanzpolizei ist, zeigt Deutschland. Dort werden jährlich 110 Firmen geprüft und 20Prozent der Bilanzen sind fehlerhaft.
Auch bei einem anderen Streitpunkt gibt es eine Einigung: Bei der Regierungsklausur sollen die wichtigsten Eckpunkte für ein Banken-Insolvenzrecht präsentiert werden. Doch bis zu einem fertigen Gesetzesentwurf sind noch Details zu klären, heißt es.
Finanzstaatssekretär Andreas Schieder (SPÖ) spricht bei der Bilanzpolizei von einem „vernünftigen Kompromiss“. Zwar hätten beide Seiten nachgeben müssen, sagte Schieder auf „Presse“-Anfrage. Der SPÖ sei es aber immer wichtig gewesen, dass eine unabhängige und strenge Finanzmarktaufsicht die Oberhoheit behält. Und das sei mit dem jetzigen Modell gewährleistet. Die gefundene Lösung sei auch wichtig für die Reputation des österreichischen Finanzplatzes.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.11.2012)