Jörg Haider hat die Entscheidung über eine Klage beim VfGH zur Durchsetzung einer Volksabstimmung über die EU-Verfassung vorerst aufgeschoben. Zuvor hatte SP-Ambrozy jegliche Unterstützung abgelehnt.
Der Kärntner Landeshauptmann und BZÖ-Chef Jörg Haider hat die Entscheidung über eine Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Durchsetzung einer Volksabstimmung über die EU-Verfassung vorerst aufgeschoben. Er beauftragte am Dienstag die Verfassungsabteilung beim Amt der Landesregierung mit der Prüfung dieser Causa. Falls die Juristen eine Klage befürworten sollten, werde er dieses Thema in der nächsten Sitzung der Landesregierung erneut einbringen.
Haider wies im Anschluss an eine Regierungssitzung in Klagenfurt neuerlich darauf hin, dass so anerkannte Verfassungsexperten wie Heinz Mayer, Bernhard Raschauer und Theo Öhlinger eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung für zwingend notwendig hielten. Mit der EU-Verfassung werde nämlich dem EU-Recht ein vorbehaltloser Vorrang über das österreichische Recht eingeräumt. Es stehe zwar auch schon jetzt in weiten Bereichen europäisches vor nationalem Recht, allerdings nicht bei Baugesetzen. Als Beispiel nannte Haider das demokratische Prinzip.
"All jene Bereiche, wo Baugesetze der Verfassung betroffen sind, müssen einer Volksabstimmung unterzogen werden", sagte Haider im Gespräch mit der APA. In dieser Frage habe auch VfGH-Präsident Karl Korinek nichts Gegenteiliges gesagt. Haider: "Er weiß, dass das eine heiße Kartoffel ist." Er selbst würde hingegen bereits seit einem Jahr einen direkten Volksentscheid in Sachen EU-Verfassung verlangen, betonte der Landeshauptmann.
Kärntens SPÖ-Chef und Haiders Koalitionspartner Peter Ambrozy bekräftigte hingegen am Dienstag sein Nein zu einer Klage beim Verfassungsgerichtshof. Auch er bezog sich auf die Meinung von Verfassungsjuristen und meinte zudem, es sei nicht Sache der Kärntner Landesregierung, Diskussionen zu führen, welche auf Bundesebene abgehandelt werden müssten. Ambrozy: "Ich kann mir nicht vorstellen, als Vehikel im Konflikt zwischen ÖVP und BZÖ herzuhalten." Eine Volksabstimmung hätte nach Meinung des SPÖ-Politikers nur dann einen Sinn, wenn sie in allen EU-Staaten durchgeführt würde.
ÖVP-Chef Landesrat Josef Martinz nannte Haiders Forderung nach einer Volksabstimmung ein "Verwirrspiel". Alle vier Parteien hätten nämlich am 28. April im Verfassungsausschuss des Nationalrates die Ratifizierung der EU-Verfassung beschlossen, die wesentliche Vorteile mit sich bringe. So seien erstmals Ziele, Rechte und Werte sozialer Natur gleichberechtigt neben wirtschaftlichen Aspekten verankert.
Haider setzt demgegenüber offenbar voll auf die Entscheidung der Landesverfassungsabteilung. Wenn sich diese klar für eine Klage beim VfGH und damit für eine Volksabstimmung aussprechen sollte, "schau ich mir an, wie sich die Regierungsmitglieder des Landes Kärnten dann verhalten werden". Die nächste Sitzung der Kärntner Landesregierung findet turnusmäßig in zwei Wochen statt.
Schüssel: "Haben Meinungsfreiheit"
Bundeskanzler Wolfgang Schüssel bleibt dabei, dass er eine Volksabstimmung in Österreich zur EU-Verfassung für nicht notwendig hält. Es sei klar, dass es sich um keine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung handle, daher sei kein Referendum notwendig, betonte er nach dem Ministerrat.
Zum Wunsch von Haider nach einer Volksabstimmung meinte er, es stehe jedem frei, seinen Weg zu wählen. "Wir haben Meinungsfreiheit." Außerdem hätte man schon vor zwei Monaten im März eine solche Initiative starten müssen, betonte der Kanzler. Da habe aber keiner daran gedacht.