Grüne starten Volksbegehren für U-Ausschuss als Minderheitsrecht

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Die Partei sammelt Unterstützer für Eintragungswoche vor der Wahl.

Wien. Österreich dürfte bald um ein Volksbegehren reicher sein: Die Grünen sammeln seit Montag Unterstützungserklärungen für ein Begehren, mit dem parlamentarische Untersuchungsausschüsse zu einem Minderheitsrecht nach deutschem Vorbild werden sollen („Die Presse“ berichtete im Oktober von dem Vorhaben). Demzufolge würden die Stimmen von einem Viertel aller 183 Nationalratsabgeordneten reichen, um einen U-Ausschuss einzusetzen oder Beweismittel anzufordern. Aktuell braucht es dafür eine einfache Mehrheit. Erste Unterzeichner einer Unterstützungserklärung für ihr Volksbegehren waren gestern Parteichefin Eva Glawischnig, die frühere Korruptions-U-Ausschussvorsitzende Gabriela Moser, das U-Ausschussmitglied Peter Pilz sowie der Kärntner Grünen-Abgeordnete Rolf Holub.

Bis März 2013 wollen die Grünen Unterstützungserklärungen für das Begehren sammeln. Kommen die notwendigen 8032 Erklärungen zusammen, wollen sie am 10.März einen Antrag beim Innenministerium auf eine Eintragungswoche nach dem Sommer stellen – noch vor der Nationalratswahl 2013.

Warum das Begehren, dessen Ergebnis rechtlich nicht bindend sein wird? SPÖ und ÖVP würden ein Minderheitsrecht blockieren, obwohl sie es der Opposition bereits 2010 zugesagt haben, sagte Glawischnig der „Presse“: „Deshalb wenden wir uns jetzt an die Mehrheit der Bevölkerung.“ Man wolle „der Regierungsblockade gegen Korruptionsbekämpfung entgegensteuern“, sagte Pilz dazu, dass vor allem die Koalitionsfraktionen für ein frühes Ende des U-Ausschusses im Oktober gesorgt haben. Auf mindestens 250.000 Unterschriften hofft die Partei, dann wäre auch der Druck zur Umsetzung des Volksbegehrens „groß genug, gerade vor der Wahl“, so Pilz. Außer auf das Minderheitsrecht zielt dieses etwa auf „Whistleblower“-Regelungen zum Schutz von Personen ab, die Korruption bekannt machen.

Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) übermittelte den sechs Fraktionen eine „To-do-Liste“ in Sachen U-Ausschuss: Nach den Erfahrungen im Korruptions-U-Ausschuss sollten sie sich rasch auf neue Regeln verständigen, unter anderem für Vorsitz, Zeitrahmen und Geheimnisschutz. Kommt das Grünen-Begehren, wäre es das 37. Volksbegehren in Österreich.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.11.2012)

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