Volksabstimmung ja oder nein: Juristen und Koalition gespalten

Während Verfassungsjurist Weber eine Ratifizierung der EU-Verfassung ohne Volksabstimmung als rechtswidrig bezeichnet, betont VfGH-Präsident Korinek, dass EU-Recht Vorrang gegenüber nationalem Recht habe. Die Regierung ist gespalten: BZÖ-Chef Haider ist "im Zweifelsfall" für die Souveränität Österreichs.

Kurz vor der Ratifizierung der EU-Verfassung im Nationalrat ist der Streit über die Frage entflammt, ob der Text, der die künftige Gestalt der EU regelt, den Österreichern zur Abstimmung vorgelegt werden muss. Der Innsbrucker Verfassungsjurist Karl Weber nahm im "Presse"-Gespräch Bundespräsident Fischer in die Pflicht: "Das Ratifizierungsgesetz darf er nicht gegenzeichnen, weil die EU-Verfassung nicht auf verfassungskonforme Weise, also per Volksabstimmung, ins österreichische Recht übertragen wird. Er hätte schon das Gesetz vom März, mit dem der Nationalrat zur Ratifizierung ermächtigt wurde, nicht beurkunden dürfen."

Dem widerspricht Stefan Griller von der WU Wien. Der Europarechtler hält eine Volksabstimmung rechtlich für nicht nötig. Die im EU-Vertrag verankerte Vorrangwirkung des EU-Rechts mache nur explizit, was schon ständige Judikatur des Europäischen Gerichtshofs sei. Es handle sich um keine Gesamtänderung der Bundesverfassung.

Für Fischer keine Volksabstimmung notwendig

Der Berater von Bundespräsident Heinz Fischer in Verfassungsfragen, der frühere Verfassungsgerichtshofs-Präsident Ludwig Adamovich, verweist darauf, dass Fischer im März bereits das Ermächtigungsgesetz beurkundet hat. Hätte der Bundespräsident damals Zweifel gehabt, hätte er schon dieses Verfassungsgesetz nicht beurkunden dürfen, erklärte Adamovich am Dienstag in Anspielung auf die Aussagen des Experten Weber gegenüber der APA.

Fischer habe sich damals seine Meinung gebildet. Und die aktuelle Diskussion über die Frage, ob die EU-Verfassung eine Gesamtänderung der nationalen Verfassung bedeutet und damit eine Volksabstimmung nötig wäre, sei damals schon geführt worden. Adamovich selbst "scheinen die von der Regierung damals vorgebrachten Argumente dafür, dass man keine Volksabstimmung braucht, schlüssig".

"Vorrang von EU-Recht"

VfGH-Präsident Karl Korinek betont, dass EU-Recht schon längst Vorrang gegenüber nationalem Recht habe. Er erklärte in der Nacht auf Dienstag im ORF-Radiosender Ö3, dass der Verfassungsgerichtshof bereits in vielen Punkten in diesem Sinne entschieden habe - ob bei Grundrechtsbeschwerden oder auch in Konflikten um Kontrollbefugnisse des Rechnungshofes. "Der Vorrang von EU-Recht vor nationalem Verfassungsrecht ist in der Judikatur völlig unbestritten", so Korinek.

Ob es sich bei der EU-Verfassung um eine "systemimmanente Weiterentwicklung" der EU-Verträge handelt, die bereits durch die Volksabstimmung von 1994 gedeckt wäre, wollte Korinek nicht beantworten. Bei einem "Quantensprung" wie der Weiterentwicklung der EU zu einem echten Bundesstaat müsste zwar eine neue Volksabstimmung erfolgen. "Aber ob das Niederschreiben einer Judikatur des Europäischen Gerichtshofs schon so ein Quantensprung ist, das müsste in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren geklärt werden", so der VfGH-Präsident.

Haider: Brüsseler Bürokratie "undemokratisch"

Die Parlaments-Parteien sind ebenfalls gespalten: ÖVP, SPÖ und Grüne wollen der EU-Verfassung zustimmen, unterstützen aber eine EU-weite Volksabstimmung. BZÖ-Chef Jörg Haider sagte nach seiner Ankündigung einer Verfassungsklage in der "ZiB2" auf die Frage, ob er bei einer Volksabstimmung auf ein Nein hoffen würde, dass wir "im Zweifelsfall für unsere Eigenstaatlichkeit und für unsere Souveränität eintreten sollten". Die Brüsseler Bürokratie bezeichnete er als "undemokratisch".

Der Kärntener Landeshauptmann vertrat die Ansicht, dass Österreich einerseits das Republiksjubiläum feiere und gleichzeitig dabei sei, "unsere Demokratie abzuschaffen". Für Haider geht es aber nicht nur darum, dass künftig EU-Recht Vorrang vor österreichischem Recht hätte, sondern auch um die Frage der Neutralität. Diese sei für die österreichische Bevölkerung eine wichtige Sache, und wenn man sie abschaffen wolle, müsse man das Volk befragen.

Haider rechtfertigt inhaltlichen Schwenk

Haider wies auch den Vorwurf zurück, dass dass das BZÖ mit der jetzigen Forderung nach einer Volksabstimmung auf einen Zug aufgesprungen sei oder nur eine große Show mache. Eine Volksabstimmung sei erst über eine vom Parlament beschlossenes Gesetz möglich. Und dass seine Partei am 2. März noch im Parlament einem Verfassungsgesetz zugestimmt hat, wonach die EU-Verfassung einer Zweidrittelmehrheit bedürfe, quittierte Haider mit dem Hinweis, dass es das BZÖ damals noch nicht gegeben habe und die alte FPÖ die Dinge etwas "lockerer gesehen" habe. (ag/phu)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.