Bwin.party-Chef in Belgien von Behörden befragt

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Belgien ist der Ansicht, das Unternehmen verstoße gegen sein strenges Glücksspielgesetz. Belgien hat im Vorjahr seine Gesetze zum Online-Glücksspiel verschärft.

Wien/Brüssel/Apa. Norbert Teufelberger, der Ko-Chef des Online-Glücksspielkonzerns bwin.party, ist am Dienstag nach einem Vortrag in Brüssel zwei Stunden lang von belgischen Behörden befragt worden. Das bestätigte das Unternehmen mit Sitz in Gibraltar am Mittwoch in einer Aussendung. Die belgische Glücksspielkommission BGC sei der Meinung, das Unternehmen verstoße gegen das nationale Glücksspielrecht.

Belgien hat im Vorjahr seine Gesetze zum Online-Glücksspiel verschärft. Das Land erlaubt nur Anbieter, die im Land auch terrestrisches Glücksspiel betreiben, wie etwa die Casinos Austria mit ihrer Spielbank in Brüssel. Bwin.party hingegen wurde mit rund 50 anderen Internetanbietern auf eine schwarze Liste gesetzt.

Das österreichisch-britische Unternehmen liegt schon länger im Clinch mit den belgischen Behörden. Einem Ansuchen um eine Lizenz wurde nicht nachgekommen, dafür wurden drei Webseiten des Konzerns gesperrt. Bwin.party ist der Ansicht, die belgische Gesetzgebung zum Online-Glücksspiel sei nicht mit EU-Recht vereinbar. Die Aktie des Unternehmens sackte nach Bekanntwerden der Abführung Teufelbergers um mehr als vier Prozent ab. Am Mittwoch erholte sich das Papier wieder.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.11.2012)

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