Ohne Volksabstimmung wäre Ratifizierung rechtswidrig, so Verfassungsjurist Karl Weber. Die Regierung ist gespalten: BZÖ vor den Verfassungsgerichtshof ziehen.
WIEN (wg). Am Tag vor der Ratifizierung der EU-Verfassung durch das Parlament ist Streit über die Frage entflammt, ob der Text, der die künftige Gestalt der EU regelt, den Österreichern zur Abstimmung vorgelegt werden muss. Namhafte Juristen glauben, die EU-Verfassung heble die Bauprinzipien der österreichischen Verfassung aus, also sei die Volksabstimmung nötig. Andere meinen das Gegenteil.
Entzündet hatte den Disput der Wiener Verfassungsrechtler Theo Öhlinger. Er hatte schon 2004 in der "Presse" geschrieben, der Vorrang des EU-Rechts vor jeglichem nationalen Recht, wie ihn die EU-Verfassung vorsieht, sei eine Gesamtänderung der Bundesverfassung und daher einer Volksabstimmung zu unterziehen. Sonst könnte die EU künftig sogar staatliche Grundprinzipien wie das demokratische oder bundesstaatliche aushöhlen. Anderer Ansicht sind etwa Franz Griller (WU Wien) und Bernd-Christian Funk (Uni Wien): Der Vorrang sei nicht neu, die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs habe ihn schon 1964 begründet.
Der Innsbrucker Verfassungsjurist Karl Weber nimmt im "Presse"-Gespräch gar Bundespräsident Fischer in die Pflicht: "Das Ratifizierungsgesetz darf er nicht gegenzeichnen, weil die EU-Verfassung nicht auf verfassungskonforme Weise, also per Volksabstimmung, ins österreichische Recht übertragen wird. Er hätte schon das Gesetz vom März, mit dem der Nationalrat zur Ratifizierung ermächtigt wurde, nicht beurkunden dürfen."
Das Parlament könne noch gemeinsam oder gleich nach der Ratifizierung eine Volksabstimmung über das Ratifizierungsgesetz beschließen. Sobald der Bundespräsident dieses beurkundet habe, sei eine Volksabstimmung vereitelt.
Auch die Parteien sind gespalten: VP, SP und Grüne wollen der EU-Verfassung zustimmen, unterstützen aber eine EU-weite Volksabstimmung. Die BZÖ will zustimmen, aber später Verfassungsklage einreichen. Auch die FPÖ fordert eine Volksabstimmung: Der Nationalrat dürfe "nicht über die Köpfe der Menschen entscheiden".