Mandant nicht erhört: Anwalt muss Schadenersatz leisten

Mandanten nicht erhoert Rechtsanwalt
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Ein Anwalt wollte im Zivilprozess nicht die Zeugen laden, die sein Mandant empfahl. Der Jurist, der seinem Klienten sogar einen Strafprozess einbrockte, haftet.

Wien. Es ist ein juristischer Albtraum, der für einen Steirer nach einem Autounfall zur Wirklichkeit wurde. Erst zieht im Zivilprozess der Sachverständige die Ausführungen des Mannes über den Schaden am Wagen in Zweifel. Dann verpfuscht sein Anwalt den Zivilprozess, indem er die zentralen Zeugen nicht aufbieten will. Die Zivilrichterin verwehrt deswegen dem Steirer seine Ansprüche. Als der Mann das Urteil anficht, zeigt ihn die Richterin wegen angeblichen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft an. Also muss der Steirer sogar als Angeklagter vor den Strafrichter.

Immerhin: Nun wird der Mann freigesprochen. Und er beschließt, das Geld, das ihm durch die Lappen gegangen ist, von seinem Anwalt zurückzufordern. Denn alles wäre gut gegangen, wenn der Advokat nur auf seinen Mandanten gehört hätte. Dieser hatte den Anwalt mehrfach ersucht, man möge doch seine Eltern und seine Freundin als Zeugen im Zivilprozess beantragen. Diese könnten bezeugen, dass der Wagen vor dem Unfall heil gewesen sei. Genau das hatte nämlich der Sachverständige angezweifelt, indem er meinte, dass die groben Schäden am Wagen des Mannes nicht mit der Unfallgeschwindigkeit zusammenpassten.

Da der Anwalt aber die Zeugen nicht und nicht lud, verneinte die Richterin den gewünschten Ersatz der Schäden am Auto im Wert von knapp 4000 Euro. Sie sprach dem Unfallopfer nur 360 Euro an Schmerzengeld und pauschalen Unkosten zu. Ein Urteil, das später rechtskräftig werden sollte. Vorher aber noch zeigte die erstinstanzliche Richterin den Mann bei der Staatsanwaltschaft wegen Betrugs an. Freilich erst, als der Mann es wagte, das Urteil der Frau Rat in Zweifel zu ziehen. „Ich habe für mich beschlossen, das Ganze zur Staatsanwaltschaft zu schicken, wie ich die Berufungsanmeldung bekommen habe, weil ich habe das als frech empfunden“, sollte die Richterin später zu Protokoll geben.

Auch wenn der Strafprozess für ihn erfreulich ausging, hatte der Mann nun ein zusätzliches finanzielles Problem. Denn in Österreich bekommt man auch bei Freisprüchen nur einen kleinen Teil der Kosten retourniert, der Mann blieb auf Verteidigungskosten sitzen. Das Unfallopfer klagte daher seinen ursprünglichen Anwalt: Dieser solle ihm die Schäden am Auto und die Verteidigungskosten ersetzen.

Gericht legt fiktiven Verlauf fest

Das Grazer Landesgerichts für Zivilrechtssachen verurteilte den Anwalt zur Zahlung und bezifferte den wiedergutzumachenden Schaden mit rund 8000 Euro (eingeklagt waren rund 13.000 Euro worden). Das Gericht hielt fest, wie die Geschichte des Mannes fiktiv verlaufen wäre, hätte der Anwalt nur auf ihn gehört. Dann hätte die Justiz den glaubwürdigen Zeugen vertraut und dem Geschädigten noch weitere 1500 Euro an Reparaturkosten für das Auto zuerkannt. Und die Richterin hätte keine Anzeige erstattet, worauf es nie zu den Verteidigungskosten gekommen wäre.

Das Oberlandesgericht Graz bestätigte das Urteil in zweiter Instanz. Der Anwalt, der auf seinen Mandanten nicht hören wollte, müsse wegen seines Fehlverhaltens auch die Verteidigungskosten ersetzen. Denn man müsse durchaus damit rechnen, dass es zu einem Strafverfahren kommt, wenn man es im Zivilprozess verabsäumt, Zeugen aufzurufen, die die Schadensfreiheit des Wagens vor dem Unfall bestätigen.

Auch der Oberste Gerichtshof (2 Ob 208/12w) entschied gegen den Anwalt und wies seinen Rekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage zurück: An der Entscheidung der Vorinstanzen gebe es nichts auszusetzen, befanden die Höchstrichter. Der Rechtsanwalt haftet.

Auf einen Blick

Wer im Zivilprozess vom Anwalt schlecht vertreten wird, kann verlangen, dass ihm der Rechtsvertreter auch die Folgekosten eines Strafverfahrens zahlen muss. Das zeigt ein aktueller Fall. Ein Mann hatte im Zivilprozess um einen Schaden am Auto nicht den gewünschten Erfolg. Grund war, dass der Anwalt wichtige Zeugen nicht aufbot. Zudem musste der Mandant ein Strafverfahren wegen Betrugs über sich ergehen lassen, weil seine Forderungen im Zivilprozess wegen seines Anwalts so unglaubwürdig wirkten. Nach dem Freispruch im Strafprozess klagte der Mann aber seinen einstigen Anwalt: Dieser muss nun für die Verteidigungskosten aufkommen und für nicht ersetzte Schäden am Auto einstehen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.11.2012)

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