Auswandern mit Kind im Alleingang möglich

Auswandern Kind Alleingang moeglich
Auswandern Kind Alleingang moeglich(c) Vinzenz Schüller
  • Drucken

Auch wenn das Gericht künftig auf gemeinsame Obsorge entscheidet, herrscht keine Gleichheit. Die Person, bei der das Kind wohnt, kann mit dem Nachwuchs wegziehen. Das sorgt für Kritik.

Wien. Künftig soll es nach einer Scheidung mehr Fälle geben, in denen beide Eltern das Sorgerecht über die Kinder haben. So will es der nun vom Ministerrat beschlossene Gesetzesentwurf. Er sieht vor, dass Richter auch dann eine gemeinsame Obsorge verfügen können, wenn die Eltern sich selber nicht darauf einigen konnten. Doch alle Probleme sind damit noch lange nicht gelöst, wie die Experten beim letztwöchigen Rechtspanorama am Juridicum betonten.

„Eines empört mich maßlos“, wandte Brigitte Birnbaum, Vizepräsidentin der Wiener Anwaltskammer und Spezialistin für Familienrecht, ein. „Es kann nicht sein, dass der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich aufhältig ist, allein entscheiden kann, wo auf der Welt das Kind sein soll“, sagte Birnbaum. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Gericht, wenn es über eine gemeinsame Obsorge entscheidet, festlegen muss, welcher Elternteil das Kind hauptsächlich betreut. Und dieser Elternteil kann über den Wohnort des Kindes entscheiden und mit dem Nachwuchs auch ins Ausland ziehen. Michael Stormann, Legist im Justizministerium, verteidigte das Gesetz. Das Meldegesetz mache einen primären Aufenthaltsort des Kindes nötig. Und wenn man beiden Eltern ein Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind gäbe, würde das in Zusammenhang mit den internationalen Abkommen zur Rückführung des Kindes einem „Müttergefängnis“ gleichkommen. Denn die Mütter könnten dann nicht ins Ausland ziehen. „Und dieses Müttergefängnis wird umso intensiver, je kleiner ein Land ist“, meinte Stormann.

Barbara Beclin, Assistenzprofessorin für Zivilrecht an der Universität Wien, erinnerte an Fälle, in denen die Mutter Ausländerin ist. „Es kann ja nicht sein, dass ich als Mutter nicht mal mehr in mein Heimatland komme“, erklärte sie. Und wenn man einer Mutter, bei der das Kind wohnt, vorschreiben würde, dass sie ohne Gerichtsbeschluss nicht ins Ausland gehen dürfe, dann müsse man das ja auch für den sorgeberechtigten Vater vorschreiben, forderte Beclin. Denn selbst wenn der Vater nicht mit dem Kind zusammenwohne, sei er für das Kind wichtig. „Aber da gibt es dann größeren Widerstand“, meinte die Wissenschaftlerin. Birnbaum erklärte jedoch darauf, dass es in Ordnung wäre, wenn beide Elternteile nur nach gerichtlicher Genehmigung auswandern dürften. Und sie konterte Stormann: Wenn die Mutter gerechtfertigte Gründe (etwa berufliche) hat, würde ein Gericht den Wegzug ohnedies genehmigen, meinte die Anwältin. „Es kann also keine Rede von einem Müttergefängnis sein“, sagte Birnbaum. Aber es könne nicht sein, dass ein Elternteil mit dem Kind einfach „tausende Kilometer weg“ zieht und so die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil unterbricht.

Kritik an der „Abkühlphase“

Ein viel diskutiertes Thema war auch die neue „Abkühlphase“: Nach einer Scheidung soll der Richter vor seiner Entscheidung sechs Monate lang quasi erproben können, ob eine gemeinsame Obsorge funktioniert. „Diese Abkühlphase ist eine Erwärmungsphase, fast ein Treibhauseffekt“, warnte Salvatore Giacomuzzi, der als Gerichtssachverständiger, Psychologe und Psychotherapeut tätig ist. Denn gerade in dieser Phase bestehe die Gefahr, dass die Kinder instrumentalisiert werden. Und die Gefahr, dass Elternteile nach einem Fehltritt des anderen suchen, um im Sorgerechtsstreit zu obsiegen. Überhaupt sieht Giacomuzzi viele der Neuerungen kritisch: „Wir verwenden hier ein Operationsbesteck, von dem wir gar nicht wissen, wie es künftig schneiden wird. Da habe ich schon Kopfweh.“

Einig waren sich die Diskutanten darin, dass es im Gesetz, das ab Februar 2013 gelten soll, viele vage Bestimmungen gibt. Bestimmungen, die die Judikatur mit Leben erfüllen muss. „Ich habe das Gefühl, dass tausende Augen auf uns gerichtet sein werden“, resümierte Doris Täubel-Weinreich, Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht der Richtervereinigung. Die Politik habe eine „typisch österreichische“ Lösung gefunden: „Wenn man sich nicht einigen kann, macht man es möglichst unbestimmt, und die Richter werden es schon entscheiden.“ Man werde aber sehr viel Judikatur benötigen, bevor man wisse, in welchen Fällen nun ein Richter die gemeinsame Obsorge verfügen soll. Täubel-Weinreich sieht das aber keinesfalls nur negativ: „Es ist auch eine Chance für die Richter, herauszufinden, was das Beste für das Kindeswohl ist.“

Nur ein politischer Kompromiss

„Ich finde es wirklich schrecklich, dass man hier wieder einen politischen Kompromiss geschaffen hat“, meinte Birnbaum als „glühende Verfechterin der gemeinsamen Obsorge“. Vor allem die sechsmonatige Abkühlphase (sie heißt offiziell „Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung“) sei eine „ganz miese Geschichte“. Wenn Eltern bisher gemeinsam für das Kind gesorgt hätten, sollten sie auch nach der Trennung einfach das Sorgerecht behalten, findet Birnbaum. Und nur, wenn es nicht funktioniert, sollten die Gerichte entscheiden. Wissenschaftlerin Beclin geht hingegen die Regelung zur gemeinsamen Obsorge „zu weit“. Sie fordert, dass die Väter sich in der Kinderbetreuung stärker einbringen sollten, um eine gemeinsame Obsorge erreichen zu können. Der Gesetzesentwurf schreibe das nicht ausreichend vor, sondern mache eine gemeinsame Obsorge vom unbestimmten Begriff des Kindeswohls abhängig.

Stormann betonte, dass man nicht einfach ideale Gesetze schreiben könne. Man müsse darauf achten, dass das Gesetz den von der Regierung ausgehandelten Kompromissen entspricht. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) hatten etwa die Sechsmonatsfrist ersonnen. Diese dürfte aber laut dem Ministerratsbeschluss nun etwas flexibler als ursprünglich angedacht ausfallen.

Auf einen Blick

Das „Rechtspanorama am Juridicum“ ist eine Veranstaltungsreihe der „Presse“ und der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Die Debatte der vergangenen Woche drehte sich um das Familienrechtspaket der Koalition. Die Diskutanten sparten nicht mit Kritik. So wird die sechsmonatige Abkühlphase, die der Entscheidung über eine gemeinsame Obsorge vorgelagert ist, als nicht sinnvoll erachtet. Strittig war unter den Diskutanten zudem die Regelung, wonach auch bei gemeinsamer Obsorge ein Elternteil allein beschließen kann, mit dem Kind ins Ausland zu ziehen. Insgesamt sind viele Gesetzesbegriffe unbestimmt und müssen erst von den Richtern mit Leben erfüllt werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.11.2012)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.