"Eiskalt, hinterhältig, brandgefährlich"

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Die Staatsanwältin erhob schwerste Vorwürfe gegen die Angeklagte: Diese sei "angemessen" zu bestrafen, müsse zudem in eine Anstalt eingewiesen werden.

Wien/M.s. „Eiskalt, hinterhältig, manipulativ und brandgefährlich.“ Mit diesen Attributen wurde die Angeklagte Estibaliz C. von Staatsanwältin Petra Freh Montagvormittag im Rahmen des Eröffnungsvortrags eingedeckt.

Die von der Spanierin (Estibaliz C. hat eine spanisch-mexikanische Doppelstaatsbürgerschaft) verübten Morde an deren Exmann Holger H. (40) und an deren Lebensgefährten Manfred H. (47), das Zersägen der Leichen, das Einfrieren der Leichenteile und das spätere Einbetonieren im Keller ihres Eissalons „sei leider keine Nacherzählung eines Stephen-King-Romans, sondern traurige Wahrheit und erschreckende Realität“.

Auch mit grausigen Details sparte die Staatsanwältin nicht (die Anklage hatte sogar Vertreterinnen zum Prozess entsandt, außer Freh saß auch Staatsanwältin Dagmar Pulker im Saal): „Der Schädel des ersten Opfers war am Boden der Tiefkühltruhe in der Wohnung der Angeklagten festgefroren. Daher füllte sie die Truhe in ihrer Wohnung mit Beton aus.“ Später ersuchte Estibaliz C. übrigens nichtsahnende Helfer, für sie die Truhe in den Keller zu tragen.

„Das Gesicht von Holger H. deckte ich sofort nach der Tat zu“, erklärte dazu Estibaliz C. Als sie damals, im April 2008, den Kopf ihres Opfers in die Tiefkühltruhe gelegt habe, habe sie auch wieder „ein blaues Tuch“ darübergelegt. „Ich wollte das Gesicht nicht sehen.“

„Ihre Welt: Ein Lügenkonstrukt“

Im Kontrast zu ihren Taten werde die Angeklagte nun versuchen, sich als „brave, nette Nachbarin darzustellen“. Aber, so Freh an die Adresse der Geschworenen: „Lassen Sie sich nicht täuschen. Auch die Menschen im Umfeld der Angeklagten haben nichts bemerkt.“ Die „perfekte Welt der Angeklagten“ sei „ein Lügenkonstrukt“ gewesen.

In Wahrheit habe Estibaliz C. Mord als Lösung von Problemen eingesetzt. C. leide zwar an einer Persönlichkeitsstörung, sei aber sehr wohl in der Lage gewesen, „zwischen Gut und Böse zu unterscheiden“. Die Forderung der Anklage: „Angemessene“ Bestrafung wegen zweifachen Mordes, plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.11.2012)

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