EU-Verfassung: Gorbach mit Schüssel vereint gegen Haider

Regierungsspitze sieht Volksabstimmung in Österreich nicht als notwendig an, Bundeskanzler hält Klagsdrohung aus Kärnten für "Meinungsfreiheit", AK-Präsident Tumpel will Nachbesserung.

Wien/KLAGENFURT (red./ett). "Wir haben Meinungsfreiheit." Nach außen betont gelassen reagierte Bundeskanzler Wolfgang Schüssel am Dienstag auf die Ankündigung des BZÖ-Chefs und Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider. Dieser hat erklärt, das BZÖ werde zwar heute, Mittwoch, im Parlament der EU-Verfassung zustimmen, danach solle jedoch über Initiative Kärntens eine Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht werden, weil nach Ansicht Haiders eine Volksabstimmung notwendig wäre.

Der Bundeskanzler ist anderer Meinung, wie er nach dem Ministerrat bekräftigte: Es sei klar, dass es sich um keine Gesamtänderung der österreichischen Verfassung handle. Daher sei keine Volksabstimmung notwendig.

Vizekanzler Hubert Gorbach stellte sich nach der Regierungssitzung hinter den Bundeskanzler und gegen Haiders Ansicht: Eine österreichische Volksabstimmung habe er aus guten Gründen nicht unterstützt, "weil es Regierungslinie ist". Eine gesamteuropäische Volksabstimmung über die Verfassung wäre für Gorbach "wünschenswert" gewesen. Wenn aber ein Landeshauptmann nun den Verfassungsgerichtshof anrufen wolle, dann solle dieser das klären. Aber wenn sogar namhafte Verfassungsrechtler unterschiedlicher Meinung seien, dann dürften das auch Politiker. Tags zuvor hatte Haider die Klage bei der BZÖ-Klausur am Semmering angekündigt. Allerdings bekräftigte der Koalitionspartner in Kärnten, SP-Landesparteichef Peter Ambrozy am Dienstag, dass er eine Klage des Landes nicht mittragen wolle. Haider schob daraufhin die Entscheidung auf, vorerst soll der Verfassungsdienst des Landes prüfen.

SPÖ und Grüne haben schon vor längerem angekündigt, dass sie heute für die EU-Verfassung stimmen wollen. Das Vorgehen bei der Abstimmung wurde Dienstag Nachmittag noch bei einer SP-Klubsitzung besprochen. Denn in Teilen der SPÖ, vor allem in Gewerkschaftskreisen, herrscht keineswegs eitel Wonne über die EU-Verfassung.

Im Oktober des Vorjahres hat ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch (SP) in einem Brief an Schüssel eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung gefordert. Er sei für eine europaweite Abstimmung am gleichen Tag, wurde der "Presse" nun auf Anfrage im Büro des ÖGB-Chefs erklärt. Man stehe der Verfassung grundsätzlich positiv gegenüber, habe aber noch Wünsche für eine Sozialunion.

Der Präsident der Arbeiterkammer (AK), Herbert Tumpel (SP), der im Gegensatz zu Verzetnitsch nicht im Parlament sitzt, drängt offen auf eine Nachbesserung der EU-Verfassung: Beschäftigungs- und Sozialpolitik müssten in der Verfassung das gleiche Gewicht wie die Wirtschaftspolitik haben.

Verfassungsgerichtshofpräsident Karl Korinek erläuterte im ORF-Radio, dass EU-Recht schon längst Vorrang gegenüber nationalem Recht habe. Dies sei "in der Judikatur völlig unbestritten". Er wollte aber keine Auskunft geben, ob eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung nötig sei.

Der Innsbrucker Verfassungsrechtler Karl Weber hat im "Presse"-Gespräch (Dienstag-Ausgabe) sogar erklärt, Bundespräsident Heinz Fischer dürfe die Ratifizierungsurkunde ohne Volksabstimmung nicht unterzeichnen. Der Bundespräsident wollte zur Debatte nicht Stellung nehmen.

Fischers Berater, Ex-VfGH-Präsident Ludwig Adamovich, hielt Weber entgegen, dass Fischer heuer im März bereits das Ermächtigungsgesetz für die EU-Verfassung beurkundet habe. Hätte das Staatsoberhaupt damals Zweifel gehabt, dass es sich um eine Gesamtänderung der Verfassung handle (dann wäre eine Volksabstimmung notwendig, Anm.), hätte er schon dieses Verfassungsgesetz nicht beurkunden dürfen, sagte Adamovich der Austria Presseagentur. Fischer habe sich damals seine Meinung gebildet.

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