Nach jahrelanger Wartezeit erhielt eine Frau weit nach dem gesetzlichen Pensionsalter in Salzburg die Konzession für ihre eigene Apotheke. Sie habe sich damit einen „Lebenstraum“ erfüllt.
Salzburg/Wien. Hartnäckigkeit ist schon notwendig, wenn jemand in Österreich über das Regelpensionsalter hinaus arbeiten will. Wenn die betreffende Person dann auch noch gleichzeitig auf eine Genehmigung angewiesen ist, kann das schon einige Jahre dauern. Im Oktober dieses Jahres war es dann jedoch so weit: Margot Opferkuch durfte knapp vor ihrem 81. Geburtstag ihre eigene Apotheke in Salzburg-Itzling eröffnen. Immerhin 13 Jahre lang hat die Frau, die zuvor als Angestellte in einer Apotheke gearbeitet hat, warten müssen, bis sie dafür grünes Licht bekommen hat.
Sie habe sich damit einen „Lebenstraum“ erfüllt, sagt Opferkuch im Gespräch mit der „Presse“. „Mir geht es gut. Ich habe ein wunderbares Team.“ In Österreich ist dieser Fall gleich in doppelter Hinsicht bemerkenswert. Einerseits hat sich eine Staatsbürgerin nicht durch das Warten auf eine Genehmigung abschrecken und entmutigen lassen, Chefin im eigenen Unternehmen zu sein. „Es lebe der Staat“, scherzt sie im Nachhinein über diese Zeit.
Andererseits ist ihr Berufsstart als 80-Jährige rekordverdächtig. Denn im Durchschnitt gehen die Bürger in diesem Land im Durchschnitt mit knapp über 58 Jahren in Frühpension. Viele Menschen beziehen danach in Österreich im Schnitt ungefähr 22 Jahre lang monatlich ihre staatliche Pension, also bis zu einem Alter, in dem die rüstige Apothekerin als „Jungunternehmerin“ begonnen hat.
So viel Elan im reifen Alter ist in Österreich noch aus einem weiteren Grund bemerkenswert. Im Gegensatz zu vielen anderen EU-Staaten gilt in Österreich nämlich für Frauen (außer für Beamtinnen beim Bund) laut Gesetz ein niedrigeres Regelpensionsalter von 60 Jahren. Erst ab dem Jahr 2024 wird das Frauenpensionsalter schrittweise an jenes der Männer mit 65 Jahren angeglichen.
Menschen, die über das gesetzliche Pensionsalter hinaus noch berufstätig sind, sind im Vergleich zu mehr als zwei Millionen Beziehern von Pensionen eine verschwindend kleine Minderheit. Die Bundesregierung unternimmt gerade den x-ten Anlauf, damit die Österreicher später in Pension gehen.
Tatsächlich gibt es aber auch tausende Frauen, die krankheitsbedingt lang vor dem gesetzlichen Pensionsalter in den Ruhestand gehen müssen. Gleichzeitig fällt allerdings immer mehr Frauen das um fünf Jahre niedrigere Pensionsalter im Vergleich zu den Männern auf den Kopf. Denn in vielen Betrieben müssen Frauen spätestens mit 60Jahren auch gegen ihren erklärten Willen ihren Arbeitsplatz räumen. Jene Fälle, in denen sich weibliche Beschäftigte mit gerichtlicher Hilfe erfolgreich gegen ein solches Abdrängen in die Pension wehren, werden daher besonders beäugt.
Frauen müssen häufig mit 60 gehen
Einer der Gründe, warum Dienstnehmer in Österreich spätestens mit dem Regelpensionsalter aus dem Berufsleben ausscheiden, ist, dass ein längeres Arbeiten im Hinblick auf die Pensionshöhe nur mehr wenig bringt. Deswegen gibt es auch vor allem vom ÖVP-Seniorenbund zunehmend Druck, dass die sogenannten Zuschläge zur Pension deutlich erhöht werden. Damit soll ein längeres Arbeiten für den Einzelnen bei der späteren Pensionsleistung finanziell attraktiver werden.
Auf einen Blick
Das gesetzliche Pensionsalter der Frauen liegt in Österreich bei 60 (für Beamtinnen bei 65 Jahren) sowie für Männer bei 65 Jahren. Menschen, die über dieses Regelpensionsalter hinaus weiter berufstätig sind, bilden eine verschwindende Minderheit. Das liegt unter anderem daran, dass der Zuschlag zur Pension bei längerem Arbeiten finanziell wenig attraktiv ist.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.11.2012)