Neuordnung Europas. Die EU-Verfassung bindet die Mitgliedsstaaten zwar enger aneinander als bisher, stellt ihnen aber auch erstmals die Möglichkeit eines Austritts frei.
1 Wozu braucht die EU eine eigene Verfassung?
Die heutige EU hat im Laufe der vergangenen 50 Jahre immer wieder ihren Grundvertrag verändert, was ein schwer einsichtiges Dickicht an gültigen Verträgen zur Folge hatte. Ein einheitliches Vertragswerk soll die Inhalte der bestehenden Verträge zusammenfassen, um sie verständlicher zu machen. Darüber hinaus soll die Weiterentwicklung bestehender Vereinbarungen künftige Entscheidungen erleichtern und beschleunigen. Der symbolträchtige Begriff "Verfassung" soll Einheit und Stärke der Union verdeutlichen. Die Grundlage der EU wird durch die Verfassung demokratischer: Erstmals werden europäische Grundrechte einklagbar.
2 Hat EU-Recht nun Vorrang über nationales Recht?
Das war auch bisher schon so. Richtlinien der EU müssen umgesetzt werden, Verordnungen müssen von den nationalen Behörden genauso wie nationale Gesetze angewendet werden. Bei einem Widerspruch hat EU-Recht Vorrang. Dies geht nicht auf einen Rechtsakt der EU-Institutionen, sondern auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg aus dem Jahr 1964 zurück. Die Verfassung schreibt diese bestehende Rechtslage nun ausdrücklich fest. Die nationalen Parlamente werden künftig allerdings stärker in die EU-Entscheidungen eingebunden sein. Sie erhalten Richtlinienvorschläge noch vor dem Europaparlament. Erst, wenn keine Einwände aus den nationalen Parlamenten kommen, wird das offizielle Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.
3 Bedroht die Verfassung die natio nale Souveränität?
Schon die Mitgliedschaft in der EU bedingt den teilweisen Verzicht auf nationale Souveränität in jenen Bereichen, wo gemeinsame Entscheidungen fallen. Dies geschieht über die Institutionen (Europaparlament, Rat, Kommission). Die Verfassung sieht vor, dass diese Bereiche nun ausgedehnt werden.
4 Kann Österreich noch alleine EU- Entscheidungen verhindern?
Nicht mehr so leicht wie früher. Die nationalen Veto-Möglichkeiten werden eingeschränkt, es gibt mehr Mehrheitsentscheidungen. Es wird wichtiger denn je, Allianzen mit Gleichgesinnten zu schmieden. Das Vetorecht gilt weiterhin für die Steuerpolitik und weitgehend für die Außen- und Sicherheitspolitik.
5 Werden kleine Länder leichter überrollt?
Ja und nein. Steht ein Land mit seinen Interessen allein da, kann es meist nicht mehr eine Entscheidung blockieren. Das hat den Vorteil, dass monatelange Blockaden verhindert werden. Die Verfassung verankert ein System der doppelten Mehrheit: Damit Rechtsakte gesetzt werden können, muss eine Mehrheit von wenigstens 55 Prozent der Staaten dafür stimmen, die zugleich mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Zudem müssen mindestens 15 EU-Staaten zustimmen. Um eine Entscheidung zu blockieren, müssen mindestens vier EU-Staaten dagegen sein.
Im Interesse der kleinen und mittleren Länder wurde aber auch eine "Notbremse" vereinbart: Wenn ein EU-Staat erhebliches nationales Interesse gegen den Beschluss einer Mehrheit des Ministerrats signalisiert, kann die endgültige Entscheidung in den Europäischen Rat geschoben werden. Dort wird zumeist einvernehmlich entschieden.
6 Kann ein Land künftig auch aus treten?
Erstmals steht den EU-Staaten nun die Möglichkeit eines Austritts dezidiert frei. Allerdings müssen darüber Verhandlungen mit den anderen Mitgliedsstaaten geführt werden. Über den Austritt muss ein eigenes Abkommen geschlossen werden, dass von den EU-Regierungen mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden muss. Das bedeutet, dass 72 Prozent der Mitglieder im Rat zustimmen müssen. Die betreffenden Mitgliedsstaaten (die zustimmen) müssen 65 Prozent der Bevölkerung umfassen.
7 Wird Österreich weiterhin durch einen EU-Kommissar vertreten?
Nicht zwingend. Bis 2014 wird jedes Land einen eigenen EU-Kommissar stellen, danach wird die Zahl der Kommissare auf zwei Drittel der Zahl der EU-Staaten reduziert. Die Posten werden im Rotationsverfahren besetzt. Jedes Land ist nach zwei Amtsperioden für fünf Jahre nicht in Brüssel vertreten.
8 Schafft die Verfassung eine euro päische Armee?
Die Verfassung legt eine gemeinsame Verteidigung als Ziel fest. Alle Entscheidungen in diesem Bereich müssen von den Mitgliedsstaaten einstimmig getroffen werden. Kein EU-Staat kann zur Teilnahme an militärischen oder humanitären Einsätzen gezwungen werden. Im Fall von Terroranschlägen oder Katastrophen sieht eine Solidaritätsklausel verpflichtende gegenseitige Unterstützung vor. Die EU will derzeit zwar eine gemeinsame Truppe für Kriseneinsätze aufstellen, nicht aber eine gemeinsame Armee für die Verteidigung.
9 Wie viel Macht hat der neue EU- Ratspräsident?
Der von den Staats- und Regierungschefs gewählte Ratspräsident soll vor allem die EU nach außen vertreten und für Kontinuität der Arbeit im Rat sorgen.
10 Was macht der EU-Außenmi nister?
Bisher war die EU in außenpolitischen Fragen durch ein Trio aus der Ratspräsidentschaft, einem Außenkommissar und dem außenpolitischen Beauftragten der EU-Regierungen vertreten. Der EU-Außenminister soll nun die Zuständigkeiten bündeln. Er ist zugleich Vizepräsident der Kommission.
11 Warum wird Gott in der Ver fassung nicht erwähnt?
Vor allem Polen und Spanien hatten darauf gedrängt, einen Gottesbezug in der Präambel der Verfassung zu verankern. Andere Länder verwiesen auf die säkulare Natur des Staates. Geeinigt hat man sich auf einen Kompromiss: Die Präambel nimmt Bezug auf das "kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas".
12 Was passiert, wenn die Verfas sung nicht in Kraft tritt?
Die bestehenden Unionsverträge bleiben gültig. Die Staats- und Regierungschefs werden bei einem Gipfeltreffen über die weitere Vorgangsweise und mögliche Änderungen beraten.
EU-Verfassung: http://europa.eu.int/eur-lex/lex/de/index.htm