Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt gegen 15 Personen aus dem Raiffeisen-Umfeld wegen Insiderhandels. Diese gehen nun zum Verfassungsgerichtshof.
Wien/Apa/Red. Raiffeisen hat Ärger mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Justiz. Wie „Die Presse“ berichtete, hat der Unabhängige Verwaltungssenat kürzlich entschieden, dass Bußgelder gegen RBI-Chef Herbert Stepic, Finanzvorstand Martin Grüll und vier weitere Manager rechtskräftig sind.
Die Manager sollen die Öffentlichkeit zu spät über die geplante Fusion zwischen Raiffeisen International und Raiffeisen Zentralbank informiert haben. Nämlich erst am 22.Februar2010. In den Tagen danach rutschte die Aktie um ein Fünftel ab. Drei Monate vorher sollen in einer RZB-Vorstandsklausur Vor- und Nachteile der Fusion erörtert worden sein.
Nach Ansicht der Aufsicht hätte man schon damals die Öffentlichkeit über die Pläne informieren müssen. In diesem Zusammenhang ermittelt auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft, wie berichtet, gegen 15 Personen wegen Insiderhandels. Sie sollen ihren Wissensvorsprung genützt haben, um rechtzeitig Aktien zu verkaufen.
„Rechtslage zu unbestimmt“
Die Betroffenen wollen das nicht auf sich sitzen lassen. Einer von ihnen ist der heutige Raiffeisen-Bausparkassen-Chef Manfred Url. Er hat eine Woche nach der Vorstandsklausur Aktien verkauft und soll einen „Vermögensvorteil“ in Höhe von 2360 bis 3800 Euro erzielt haben. Sein Anwalt Wolfgang Brandstetter hält die Insidervorwürfe für „nicht stichhaltig“: Am Verkaufstag habe die Compliance-Abteilung der Bank eine wegen des Quartalsberichts routinemäßig verhängte Handelssperre aufgehoben, Url durfte verkaufen. Er habe zudem jeden einzelnen Verkauf als „Directors' Dealing“ gemeldet.
Der Anwalt rechnet nicht mit einer Anklage, sieht aber „legistischen Handlungsbedarf im Kapitalmarktrecht“: Wenn alles, was am Beginn einer Überprüfungsperiode überlegt werde, öffentlich gemeldet werden müsste, dann wäre der Begriff der Insiderinformation „extrem überdehnt“. Die RBI-Vorstände haben ihre Anwälte mit einer Verfassungsklage beauftragt: Die Rechtslage sei zu unbestimmt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.11.2012)