Eine Prüfstelle soll künftig Bilanzen von börsenotierten Firmen kontrollieren. Doch der Gesetzestext ist schwammig formuliert. Eine Veröffentlichungspflicht bei entdeckten Fehler gibt es nicht.
Wien. Am Mittwoch soll im Parlament das Gesetz zur Gründung einer Bilanzpolizei beschlossen werden. Diese wird künftig die Bilanzen von börsenotierten Firmen unter die Lupe nehmen. Nach Ansicht von Experten hätte mit einer Bilanzpolizei so mancher Skandal an der Börse früher aufgedeckt werden können. Denn die Finanzmarktaufsicht (FMA) darf nur Banken und Versicherungen kontrollieren, aber nicht die Jahresabschlüsse von kapitalmarktorientierten Unternehmen wie Telekom Austria, Voestalpine und Immofinanz.
Laut „Presse“-Informationen gab es zuletzt ein heftiges Tauziehen, wie die Bilanzpolizei aussehen soll. Unternehmensvertretern sei es gelungen, den Gesetzestext zu entschärfen, heißt es. In Deutschland, wo es seit 2005 eine Bilanzpolizei gibt, werden so gut wie alle entdeckten Fehler veröffentlicht. Man arbeitet dort nach der Strategie, schwarze Schafe öffentlich an den Pranger zu stellen. Damit wird deutlich, welche Unternehmen auf dem Markt ordentlich und sauber arbeiten und welche nicht. Kein Konzernvorstand kann es sich leisten, längere Zeit fehlerhaft zu bilanzieren.
In Deutschland werden pro Jahr rund 110 Firmen stichprobenartig kontrolliert. Die Fehlerquote liegt bei 20 Prozent. Oft werden unternehmerische Risken nicht ausreichend in der Bilanz dargestellt.
Fehler müssen nicht veröffentlicht werden
Ob in Österreich die Öffentlichkeit auch von den festgestellten Fehlern erfahren wird, ist offen. Eine Veröffentlichungspflicht gibt es nicht. Im Gesetzestext heißt es, die Finanzmarktaufsicht kann anordnen, dass die „im Einvernehmen mit dem Unternehmen festgestellten Fehler“ bekannt gemacht werden. Falls aber eine Veröffentlichung „den berechtigten Interessen des Unternehmens“ schadet, kann davon Abstand genommen werden.
„Das ist eine schwammige Formulierung“, sagt Wilhelm Rasinger vom Interessenverband für Anleger. Er verlangt eine Veröffentlichungspflicht. Denn eine Geldstrafe ist nicht abschreckend genug. Weiters fordert Rasinger, dass Hinweisgeber über den Ausgang des Verfahrens informiert werden: „Bei mir melden sich viele Leute, die der FMA schon jetzt Fehler anzeigen. Sie erfahren aber nicht, was daraus geworden ist.“ Der Anlegervertreter befürchtet, dass aus der Bilanzpolizei eine „Black Box“ wird.
Kontrollen sollen erst 2014 beginnen
Offen ist noch die Zusammensetzung der Bilanzpolizei. Laut Gesetz soll dazu ein eigener Verein als Prüfstelle gegründet werden. Die Mitarbeiter dieser Prüfstelle nehmen die Firmenbilanzen unter die Lupe und informieren die Finanzmarktaufsicht über das Ergebnis. Im Gesetz ist nicht geregelt, welche Vereinsmitglieder der Bilanzpolizei angehören sollen.
Laut „Presse“-Informationen setzen sich die Wirtschaftskammer, die Industriellenvereinigung und die Wirtschaftsprüfer dafür ein, der Bilanzpolizei als Mitglieder anzugehören. Sie wollen sich damit Mitspracherechte sichern. Die Vereinsmitglieder können entscheiden, wer die Bilanzpolizei leiten wird und welche Mitarbeiter aufgenommen werden. „Es ist zu hoffen, dass neben der Wirtschaft auch Anlegervertreter dabei sein werden“, sagt Rasinger.
Auch wenn das Gesetz heute beschlossen wird, dürfte es fast eineinhalb Jahre dauern, bis die Bilanzpolizei die Arbeit aufnehmen wird. Denn die Wirtschaftsprüfer und Unternehmen setzten durch, dass nicht die Abschlüsse des jetzigen Geschäftsjahres, sondern erst die Bilanzen von 2013 kontrolliert werden dürfen. Und diese werden nicht vor Frühjahr/Sommer 2014 vorliegen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.12.2012)