wien (APA). In Zukunft können Kleinanleger bei einem "Squeeze-out" (dem Auskauf von Kleinanlegern einer Aktiengesellschaft durch einen Großaktionär) das Barabfindungangebot bei Gericht überprüfen lassen. Bisher konnten sie das nur, wenn sie mehr als ein Prozent des Grundkapitals im Wert von mehr als 70.000 Euro besaßen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Dienstag diese Passage im so genannten Spaltungsgesetz als verfassungswidrig aufgehoben. Der VfGH begründet die Streichung damit, dass der Ausschluss von Kleinaktionären einen unverhältnismäßigen Eingriff in deren Eigentumsrechte darstelle und daher nicht zu rechtfertigen sei.