Versuchte Beschneidung der Religionsfreiheit

Warum brennt es so vielen absolut Außenstehende immer wieder unter den Nägeln, gegen die Knabenbeschneidung zu polemisieren?

Den bei Juden und Muslimen vorgenommenen religiösen Ritus der Knabenbeschneidung als Körperverletzung einzustufen, war ein mit Aufregung verbundener Kölner Richterspruch vor mehreren Monaten. Schon glaubte man an eine Beruhigung nach diesem ganzen Wirbel, als jüngst in Wien vom Verein „Initiative gegen Kirchenprivilegien“ zwei Strafanzeigen gegen religiöse Beschneider wegen vorsätzlicher Körperverletzung eingebracht wurden.

Die WHO-Empfehlung

Die vorgebrachte übergeordnete Begründung dafür war, dass religiöse Erziehung von Kindern überhaupt zu verschwinden habe, weil sie deren spätere religiöse Selbstbestimmung präjudiziere.

Auf die Sinnhaftigkeit einer daraus zu folgernden atheistischen Prägung im Kindesalter soll hier nicht eingegangen werden, aber auf den daraus ebenfalls zu folgernden Umkehrschluss, sich erst bei Eintritt in die Religionsmündigkeit eventuell für eine Beschneidung zu entscheiden.

Denn dann handelt es sich aus medizinischer Sicht tatsächlich um einen operativen Eingriff, während gegen die religiöse Beschneidung von eine Woche alten Knaben entsprechend einer Empfehlung der World Health Organization (WHO) keine wie immer gearteten wissenschaftlich fundierten medizinischen oder psychologischen Fakten sprechen.

Auch die propagierten Nachteile der Beschneidung (wie negative Konsequenzen auf das Sexualleben) sind wissenschaftlich nicht bewiesen, da sind es eher die schon immer propagierten Vorteile im hygienischen und präventivmedizinischen Bereich.

Nichtmedizinische Argumente

Abseits dieser medizinischen Argumentation kommt hinzu, dass
•erstens wie bei keinem anderen jüdischen Gebot die Knabenbeschneidung symbolisch für die Zugehörigkeit zum Judentum steht, sowohl für Juden als auch – was vielen „Argumentierern“ der vergangenen Wochen und Monate fremd zu sein scheint – für viele Nichtjuden;
•zweitens die Verfassung aller demokratischen Staaten Religionsfreiheit garantiert und damit auch das Recht auf Ausübung kultureller Bräuche und Traditionen auf der Basis von Menschenrechten und ethischen Grundsätzen;
•drittens die Juden sich selbst kritisch genug mit der Problematik des rituellen Aktes der Knabenbeschneidung im Lichte einer Beeinträchtigung der körperlichen Integrität beschäftigen, als dass sie dafür Meinungsäußerungen anderer bedürften;
•viertens es – deswegen – auch ausreichend Literatur dazu gibt, worüber gerade Wissenschaftler sich vor publikatorischen, gegen die Knabenbeschneidung gerichteten Meinungsäußerungen informieren können. Zusätzlich empfohlen sei das erst kürzlich erschienene Werk der Kinderurologin (und Rabbinerin) Antje Jael Deusel „Mein Bund, den ihr bewahren sollt“.

Wem nützt der ganze Wirbel?

Auch wenn man die mehrere tausend Jahre bestehende religiöse Knabenbeschneidung auf den Prüfstand des heute herrschenden medizinischen Standards stellt, ist sie von der Schwere des Eingriffes her kein Akt medizinischer Aufgeregtheit, sondern ein dafür vorgeschobener, und das nicht erst seit heute. Es ist daher zu erwarten, dass er noch weitere tausende Jahre bestehen bleibt.

Unter diesem Aspekt erhebt sich daher berechtigterweise die Frage „Cui bono?“ Warum brennt es so vielen absolut Außenstehende so unter den Nägeln, gegen die Knabenbeschneidung zu polemisieren? Warum richtet sich die Vehemenz ihrer Aktivität nicht gegen die grausame Tradition der weiblichen Genitalverstümmelung in den afrikanischen Ländern?

Dagegen ist es – im Gegensatz zur Knabenbeschneidung – wirklich wert zu kämpfen.

Wolfgang Schütz (*17.5.1948 in Wien) ist seit 2004 Rektor der Medizinischen Universität Wien.


E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.12.2012)

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