Der Verfassungsgerichtshof prüft, ob das 1999 beschlossene Übernahmegesetz verfassungswidrig ist. Bedenken haben die Verfassungshüter vor allem gegen die weit reichenden Befugnisse der Übernahmekommission, die Regeln erlässt, die Einhaltung dieser Regeln kontrolliert und bei Nichteinhaltung Sanktionen verhängt. Anlassfall für die Prüfung des Übernahmegesetzes war eine Beschwerde von Böhler-Uddeholm-Aktionären gegen eine Entscheidung der Übernahmekommission.