Justiz. Die Staatsanwaltschaft hat gegen alle Urteile des zweiten Prozesses Einspruch eingelegt.
Wien/Apa. Der zweite Bawag-Prozess, der am Dienstag zu Ende gegangen ist, geht nun in die nächste Instanz. Die Staatsanwaltschaft hat gegen alle Urteile Einspruch eingelegt. Gegen alle Freisprüche wurde Nichtigkeitsbeschwerde erhoben, beim Schuldspruch von Ex-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger wurde Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet.
Damit werden die von Richter Christian Böhm verkündeten Freisprüche für den Spekulanten Wolfgang Flöttl, die Ex-Bankvorstände Josef Schwarzecker, Hubert Kreuch, Christian Büttner und Peter Nakowitz sowie den Wirtschaftsprüfer Robert Reiter nicht rechtskräftig. Auch die Verurteilung zu einem Monat bedingt für Weninger wird wieder überprüft.
Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner wurde bereits im ersten Verfahren wegen Untreue an der Bank rechtskräftig zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt. Davon hat er viereinhalb Jahre abgesessen, derzeit ist er aus gesundheitlichen Gründen haftunfähig. Ex-Bawag-Chef Johann Zwettler erhielt rechtskräftig fünf Jahre Haft – auch er ist haftunfähig.
Ein neues, zweites Verfahren gegen sieben Angeklagte begann im April 2012. Am Dienstag gab es ein erstinstanzliches Urteil. Für viele Beobachter überraschend wurden alle sieben Angeklagten vom Vorwurf der Untreue gegenüber der Bank freigesprochen. Lediglich Weninger erhielt für ein Bilanzdelikt beim ÖGB, das er schon im ersten Prozess gestanden hatte, einen Monat bedingt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.12.2012)