Die USA können als verfassungspolitisches Vorbild für die Konzeption einer neuen Europäischen Union dienen.
Die verfassungspolitische Entwicklung der EU hat schon immer für Kontroversen gesorgt. Nicht wenige Theorien waren oder sind im Umlauf und versuchen die EU als Verfassungsgebilde zu erklären. Trotz vieler Diskussionen zwischen Föderalisten, Funktionalisten und Intergouvernementalisten seit den letzten 60 Jahren ist man bisher nur insofern einig, als die EU ein politisches Subjekt „sui generis“ verkörpert, das zwischen Bundesstaat und Staatenbund angesiedelt ist.
Die gegenwärtige Finanz- und Eurokrise befeuert die verfassungspolitische Diskussion. So ist etwa das Plädoyer für Vereinigte Staaten von Europa zu vernehmen. Die Finanzarchitektur der EU bewegt sich, so die mediale Berichterstattung, auf Eurobonds zu, was nichts anders heißt als Bildung einer Schuldenunion.
Der österreichische Bundeskanzler, Werner Faymann, und Frankreichs Staatspräsident, François Hollande, befürworten Eurobonds (siehe die „Presse“ vom 18. Dezember 2012). Staatsekretär Reinhold Lopatka (ebendort) hält dagegen. Angela Merkels Diktum „scheitert der Euro, scheitert Europa“ liegt einem ebenfalls in den Ohren. Für die Rettung des Euro wird nicht wenig getan, angefangen von den Rettungsschirmen der Eurostaaten und Staatsanleihenkäufen durch die EZB bis hin zur Ausweitung von Targetkrediten zwischen den Notenbanken der Eurostaaten.
Für eine gemischte Verfassung
Als überzeugter Europäer liegt mir viel an der positiven Fortentwicklung der EU. Dabei ist das verfassungspolitische Ziel „Vereinigte Staaten von Europa“ zu befürworten, wenn gleichzeitig dazugesagt wird, was gemeint ist. Schlagworte, Überschriften oder alte Denkansätze aus der europäischen Staatstheorie des 19. oder 20.Jahrhunderts werden bei der Findung der richtigen Balance zwischen den Staaten Europas oder der Union sowie den europäischen Bürgern nicht behilflich sein. Verfassungspolitische Vorbilder wie etwa die Vereinigten Staaten von Amerika dagegen schon.
Dabei wird die europäische Föderation von Nationalstaaten anders aussehen (müssen) als jene der USA. Europa sollte auf einer gemischten Verfassung aufbauen, auf einem Kompositum mehrerer Herrschaftsträger (Rolf Sternberger, Heinrich Schneider), auf den Mitgliedstaaten und der Repräsentation der Unionsbürger (EU-Parlament, Kommission). Damit würde der (noch immer vorherrschende) Bundesstaat/Staatenverbund-Antagonismus überwunden werden.
Um die Verfassungsbalance hin zu einer stärkeren föderativen Einheit zu erreichen, wird eine EU-Legitimation durch echte direktdemokratische Elemente, etwa die direkte Wahl des Kommissionspräsidenten, sowie durch eine europaeinheitliche Wahl des EU-Parlaments mit europäischen Parteien wohl unumgänglich sein.
Die mitgliedstaatlichen Einflüsse werden über den Europäischen Rat (oder sonstige intergouvernemental geführte Räte) weiterhin stark und maßgeblich sein. Einer Überwindung des Nationalstaates durch einen „transnationalen“ europäischen Bundesstaat (Habermas, Menasse) ist – weil utopisch – nicht das Wort zu reden.
Die europäischen Völker wollen ihre politische und kulturelle Eigenständigkeit bewahren. Die EU hilft ihnen dabei, nationalistische Fehlentwicklungen oder Ausbrüche in Sackgassen zu verhindern. In der Verfassungstheorie nennt man diesen balancierenden Verfassungsansatz „politischen Supranationalismus“.
Dem weiteren verfassungspolitischen Weg der EU zu „Vereinigten Staaten von Europa“ sollte jedenfalls eine pluralistische (und nicht eine etatistische) Verfassungs- und Demokratietheorie (etwa im Sinne Joseph Weilers) Pate stehen, die unterschiedliche Identitäten, Sprachen als Vielfalt und Möglichkeitsbedingung einer europäischen Föderation genauso bejaht wie die derzeitige europäische Verfassungsstruktur mit realistischem Augenmaß (ohne romantisches Pathos) sinnvoll weiterentwickelt. Die bündische Verfasstheit mit einer nicht allzu zentralen „bundesstaatlichen“ Einheit existiert auch in den USA und wäre für Europa ein gutes Vorbild.
Die Bürger nicht überfordern
Europa kann von den USA auch lernen, wenn es um die Ausbildung seiner zukünftigen Finanzarchitektur geht. Das Ziel „Vereinigte Staaten von Europa“ ist dabei mitnichten mit dem Eingehen einer Schuldenunion zu junktimieren.
Eine Schuldenunion könnte eine (observierende und intervenierende) europäische Zentralinstanz (stärker als in den USA) zur Folge haben, welche in Europa mit seinen vielen Völkern, Kulturen und Bürgern schwer in Einklang zu bringen ist. Eine Schuldenunion ist auch für den Erhalt des Euro nicht erforderlich. Die USA oder die Schweiz verfügen ebenso wie der Euroraum über eine gemeinsame Währung, es gibt dort aber keine Haftung des Bundes für Schulden der Mitgliedstaaten und somit keine Schuldenunion.
Das in den EU-Verträgen (Art. 125 AEUV) verbürgte „No-Bail-Out-Prinzip“ (das derzeit in der Not hoffentlich nur temporär, aber nicht langfristig ausgehebelt wird) gilt auch in den USA (!) und führt dort dennoch zu einem Funktionieren des Finanzsystems zwischen den Mitgliedstaaten – dies seit mehr als 200 Jahren (vgl. dazu nur Hans-Werner Sinns neues Buch, „Die Targetfalle“, 2012). Eine langfristige Schuldenunion würde die europäischen Völker und Bürger überfordern, die bei einer Vergemeinschaftung von Schulden vorherrschende Gläubiger-Schuldner-Beziehung könnte den Keim für Zwiespalt bilden.
Ökonomisch falsche Anreize
Letztlich setzt eine Schuldenunion aber auch ökonomisch falsche Anreize. Die Kollektivierung von Schulden führt nahezu zwangsläufig zu weniger finanzpolitischer Disziplin. Da helfen auch die derzeit diskutierten Kontroll- und Durchgriffsrechte sowie der EU-Fiskalpakt (der in der Vergangenheit oft nicht eingehalten wurde) wenig.
Das zeigt die bisherige Erfahrung mit der Geschichte der europäischen Währungsunion. Das zeigt auch das banale Beispiel einer Studentenrunde, die zweimal abends fortgeht, einmal mit gemeinsamer Kasse (das heißt Teilung der Rechnung durch Anzahl der Beteiligten) und einmal ohne (jeder zahlt seine Konsumation selbst). Der Leser darf selbst raten, an welchem Abend mehr konsumiert wird?
Vereinigte Staaten von Europa: Dazu kann und soll man Ja sagen. Zur Schuldenunion dagegen Nein, was eine temporäre Hilfe in der Not nicht ausschließt. Zu wünschen wäre es, wenn in aller Öffentlichkeit vermehrt unterschiedliche Verfassungsmodelle diskutiert würden, ohne dabei dezentralere Verfassungslösungen allzu schnell als „unseriöse“ EU-Kritik abzustempeln.
Zur Person
E-Mails an: debatte@diepresse.com
Hermann Wilhelmer hat zum Thema „Die gemischte Verfassung – Ein Beitrag zur europäischen Verfassungs- und Demokratietheorie“ (2003) dissertiert, ist Vizepräsident des Akademischen Vereins für Jugend und Bildung und arbeitet als Makler und Versicherungsjurist in der Versicherungswirtschaft. [Privat]
("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.01.2013)