Öffentliche Spekulation, (tränen-)verschleiert

Für ein bundesgesetzliches Spekulationsverbot – mit harten Sanktionen.

Überall haben denkende Bürger in den vergangenen Jahren zu viele horrende Meldungen über internationale Finanzmärkte und unvorstellbare Summen an Spekulationsverlusten über sich ergehen lassen müssen. Neue derartige Nachrichten müssen inzwischen schon besonders schockierend sein und das eigene Umfeld, das eigene Land, die eigenen Steuergelder betreffen, um noch aufzuregen. Das vermögen in Österreich heute noch Mitteilungen über weitere Hilfe in Milliardenhöhe an die Volksbanken und über ebenso hohe Zahlungen, zu denen das Land neuerdings von der Europäischen Zentralbank verpflichtet wurde, um einen Rettungsschirm für demnächst zahlungsunfähige südliche Euroländer aufzuspannen.

Zu diesem Rettungsschirm ist zu sagen: Die Entscheidung der EZB ist rechtswidrig, denn der Euro ist rechtens ausschließlich auf Geldwerterhaltung ausgerichtet. Dessen ungeachtet ist 2012 ein Subventionsfonds von 700 Milliarden Euro eingerichtet worden, in den Österreich über drei Jahre mindestens 2,2 Milliarden Euro einzahlen muss. Angeblich geht es um die Bildung eines Fonds für Europa. Tatsächlich erfolgt hier eine schamlose Ausbeutung in erster Linie Deutschlands in Höhe von jährlich mehreren hundert Milliarden Euro. Das Geld fließt keineswegs nach Europa, sondern nur nach Griechenland, Spanien und demnächst wohl nach Portugal. Nach klassischer Räubermanier muss man Geld nehmen, wo man es findet. In diesem Sinne wird zunehmend auch Österreich zur Kasse gebeten werden.

Aber international nachweislich rechtswidriges Verhalten ist kein Freibrief für rechtswidriges Verhalten im Kleinen. Wenn ein Staat finanziell spekuliert, hat er das unter strengsten rechtlichen Auflagen zu tun. In Österreich geschieht das durch die (privatrechtlich organisierte) Bundesfinanzierungsagentur, deren Aktivitäten viermal jährlich genau überprüft werden. Was der Bund mit von ihm eingenommenen Mitteln tun darf, ist aber für ein Bundesland, das keine Mittel einhebt, sondern vom Bund zugewiesen bekommt, durchaus nicht selbstverständlich.

Schwere Kontrolldefizite

Damit sind wir bei Salzburg. Die Frage ist nicht, wie es durch die Tätigkeit einer einzelnen Dame zu enormen Verlusten kommen konnte, sondern: Sind einem Bundesland spekulative Finanzgeschäfte überhaupt erlaubt? Die Antwort ist strittig. In jedem Fall kann die Finanzautonomie eines Bundeslandes nur Ausgabenautonomie sein, denn das Land verfügt über keine autonomen Einnahmen! Hätte ein Land einmal so viel an Mitteln zugewiesen bekommen, um einen Teil für Spekulation auszugeben, täte es besser daran, die darin erfahrene Bundesfinanzierungsagentur um entsprechendes Tätigwerden auf Rechnung des Landes zu ersuchen.

Salzburg machte es genau umgekehrt: Das Land – genau: eine mit einem privatrechtlichen Arbeitsvertrag bestellte Einzelperson – spekulierte mit ihm zugewiesenen Steuermitteln, obendrein lieh sich das Land anscheinend von der Bundesfinanzierungsagentur Geld für weitere Spekulation.

Der wahre Skandal ist nicht die von der Landeshauptfrau tränenreich beklagte „Verschleierung“ usw. durch eine Angestellte, sondern, dass deren Tätigkeit jahrelang ohne Kontrolle durch Instanzen des Landes erfolgen konnte. Dieses Unterlassen ist schuldhaft: Es ist verfassungswidrig und in diesem Ausmaß ein Verbrechen. Wieso verfassungswidrig? Weil die Bundesverfassung, Artikel 18, bestimmt: „Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden.“

Will man Ähnlichem in Zukunft mit Sicherheit vorbeugen, bedarf es eines in wenigen Worten auszudrückenden bundesgesetzlichen Spekulationsverbotes für die ausgabenautonomen Länder. Mit der Sanktion: Zuwiderhandelnden werden ihnen zustehende Staatseinnahmen nicht angewiesen. Solch einen Satz müssten auch Landesorgane leicht verstehen – selbst hinter Tränenschleiern.


Der Autor war u. a. Professor für Volkswirtschaftslehre in Wien.


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("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.01.2013)

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