Ungarn: Verfassungsgericht bremst Orbán

(c) AP (Geert Vanden Wijngaert)
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Die Höchstrichter hoben die umstrittene Wählerregistrierung auf. Die Regierung Orbán könnte sie mit Verfassungsmehrheit trotzdem durchbringen.

Budapest. Das ungarische Verfassungsgericht hat am Freitag der nationalkonservativen Regierung von Premier Viktor Orbán eine schwere Schlappe beigebracht: Die Richter hoben das von der Regierungspartei Fidesz verabschiedete Gesetz über die Einführung einer verpflichtenden Wählerregistrierung auf. Dieses Gesetz hatte im Vorjahr sowohl in Ungarn als auch im Ausland hohe Wellen geschlagen.

Viele Kritiker des Gesetzes sahen in der Registrierung einmal mehr einen Versuch der Regierung Orbán, die Demokratie in Ungarn zu beschneiden. Ihr Vorwurf: Das Gesetz beraube diejenigen Wähler ihres Wahlrechts, die es versäumen, sich bis zwei Wochen vor einer Parlamentswahl zu registrieren. Ebendies sah das vom Verfassungsgericht gekippte Gesetz nämlich vor.

Die Regierung führte demgegenüber ins Treffen, dass das Gesetz vor allem darauf abziele, die in Ungarn wahlberechtigten Auslandsmagyaren administrativ zu erfassen. Seit die Regierung Orbán 2010 ein Gesetz über die doppelte Staatsbürgerschaft eingeführt hat, können all jene Auslandsungarn im Mutterland wählen, die die ungarische Staatsbürgerschaft beantragt haben.

Staatspräsident widersetzte sich

Bei der Begründung seiner Entscheidung wies das Verfassungsgericht unter anderem darauf hin, dass das Gesetz über die verpflichtende Wählerregistrierung das Wahlrecht der in Ungarn Wahlberechtigten massiv einschränken würde. Hierbei berief es sich auf die „Praxis“ des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Doch damit nicht genug: Das Verfassungsgericht hob auch noch weitere wichtige Elemente der im Vorjahr begonnenen Wahlrechtsreform der Regierung Orbán auf: So erklärte es den Beschluss der Regierung, politische Werbung während des Wahlkampfs nur mehr in den öffentlich-rechtlichen (elektronischen) Medien zuzulassen ebenso für verfassungswidrig wie das Verbot, in den letzten sechs Tagen vor einer Wahl Erhebungen von Meinungsforschungsinstituten zu veröffentlichen.

Die Überprüfung des Gesetzes über die Wählerregistrierung durch das Verfassungsgericht war erst durch das Einschreiten des Staatsoberhaupts János Áder möglich gemacht worden. Áder, der ein Urgestein der Regierungspartei Fidesz ist, hatte sich im Dezember des Vorjahres nämlich geweigert, das Gesetz mit seiner Unterschrift abzusegnen. Stattdessen leitete er es zur Kontrolle an das Verfassungsgericht weiter.

Regierung gelobt „Vernunft“

Damit brach das Staatsoberhaupt mit der Tradition seines über eine Plagiatsaffäre gestolperten Vorgängers Pál Schmitt (im Amt 2010 bis 2012), der nahezu jedes Gesetz der Regierung willfährig durchgewinkt hatte. Áder ist es mit seiner Standhaftigkeit nun wohl auch gelungen, jenen Kritikern den Wind aus den Segeln zu nehmen, die bei seinem Antritt behauptet hatten, er werde ebenso eine Marionette Orbáns sein wie Pál Schmitt.

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts sagte Fidesz-Fraktionschef Antal Rogán, dass die Regierung die Gerichtsentscheidung zur Kenntnis nehme. Gleichwohl erinnerte er daran, dass die Regierung dank ihrer Zweidrittelmehrheit im Parlament durchaus die „Möglichkeit” und die „Kraft” hätte, auf der Wählerregistrierung zu beharren und diese per Verfassungsänderung im Grundgesetz zu verankern.

Wie er sagte, sei pure Kraft aber nicht alles, die „Vernunft“ gebiete nun etwas anderes. Rogán verkündete denn auch, dass die Regierung Orbán die Einführung einer Wählerregistrierung von ihrer Tagesordnung genommen habe. Bei der kommenden Parlamentswahl 2014 wird es demnach also keine Registrierung geben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.01.2013)

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